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Grünes Licht für Murmeltier-Regulierung - LR Schuler unterzeichnet Dekret

Das Murmeltier zählt in Südtirol nicht zu den jagdbaren Tieren. Nach Einholen des Gutachtens der Wildbeobachtungsstelle können jedoch Abschusspläne genehmigt werden, um zu verhindern, dass sich die Murmeltiere übermäßig vermehren und dadurch unter anderem das ökologische Gleichgewicht gefährden. Landesrat Schuler hat heute (8. September) das Dekret zur Entnahme von 958 Murmeltieren unterzeichnet.

Grabungsschäden von Murmeltieren (im Bild) erschweren die Bewirtschaftung und Pflege der Almflächen.

50.000 Murmeltiere bewegen sich derzeit schätzungsweise auf 75.000 Hektar Fläche in Südtirol. "Die Murmeltierregulierung", erklärt Landesrat Arnold Schuler, "soll verhindern, dass die Pflege der wertvollen Almlandschaft aufgegeben wird". In der Schweiz und in Österreich sind Murmeltiere regulär bejagt. In Südtirol kommen Murmeltiere ebenso häufig vor, Italien listet das Murmeltier jedoch bei den geschützten Wildarten auf. Unter strengen Voraussetzungen ermöglicht aber auch das italienische Jagdrahmengesetz eine Regulation des Murmeltieres.

Im gesamten italienischen Alpenraum sind ehemalige Almwiesen häufig verbuscht oder werden nur mehr extensiv beweidet. In Südtirol ist die Situation anders, da die Bergbauern die Almflächen mähen und bearbeiten. In ökologischer Hinsicht bieten diese bewirtschafteten Flächen wesentlich mehr Artenreichtum, sowohl für Pflanzen als auch für Tiere. Der Lebensraum für Murmeltiere wurde großteils gerade durch die Rodung zur Schaffung der Almflächen im Mittelalter ermöglicht.

Gefährdet ist die Bewirtschaftung dieser Flächen, wenn die Erschwernisse zu groß werden. Finanzielle Anreize reichen alleine nicht aus. Da Flächen heute aufgrund der geringen Zahl von Arbeitskräften kaum mehr mit der Hand gemäht und bearbeitet werden können, sind Grabschäden von Murmeltieren ein Grund für die Aufgabe der Bewirtschaftung - zu aufwändig, kostenintensiv und zugleich auch zu gefährlich für einen Maschineneinsatz, erläutert Andreas Agreiter, geschäftsführender Direktor des Landesamtes für Jagd und Fischerei. 

Um das zu verhindern, sollen die Murmeltiere gezielt dort, wo Probleme auftreten, reguliert werden. Die Schäden wurden von den Grundeigentümern gemeldet, von den hauptberuflichen Jagdaufsehern bestätigt und von der Forstbehörde überprüft. Das Amt für Jagd und Fischerei bewertet, auf welchen Flächen eine Regulation prioritär erscheint. Auch wird geprüft, ob alternative ökologische Maßnahmen - wie es das Staatsgesetz vorsieht - anwendbar sind. Das Gutachten der Wildbeobachtungsstelle des Landes und des staatlichen Istituto superiore protezione e ricerca ambientale Ispra gab schließlich grünes Licht für eine gezielte Regulation des Murmeltieres - beschränkt auf Örtlichkeiten wesentlicher Schadeinwirkung und zahlenmäßig so beschränkt, dass der Murmeltierbestand als Gesamtes nicht gefährdet wird.

Im laufenden Jahr erfolgten Schadensmeldungen von Mähwiesen, wo rund zehn Prozent der gemähten Flächen Grabschäden aufweisen, und zwar in 210 Lokalitäten und 429 Katasterparzellen. An Infrastrukturen  wurden durch Murmeltiere Schäden an untergrabenen Bauten wie Hütten, Liftstützen, Hangverbauungen, Speicherbecken.

Das Sonderabschussdekret 2015 sieht 958 Stück zum Abschuss freigegebene Murmeltiere landesweit vor, das entspricht 3,0 Prozent der Gesamtpopulation von 31.710 Stück in den 40 Jagdrevieren - im Vergleich die Zahlen von 2014: Freigabe 944 Stück, effektiver Abschuss 657 Murmeltiere. Die örtliche Einschränkung der Regulation bedeutet, dass sie auf 1280 Hektar freigegeben wird, und zwar auf der Schadfläche inklusive 100 Meter Umkreis, das entspricht 2,5 Prozent der Lebensraumfläche von 50.138 Hektar in den 40 Jagdrevieren. Die Regulation erfolgt in 39 Jagdrevieren, in 16 Jagdrevieren davon wurden zumindest einige angegebene Schadflächen nicht als prioritär eingestuft und daher für die Regulation ausgeklammert.

In diesem Sommer wurden im Rahmen einer Diplomarbeit einer Studentin der Universität für Bodenkultur in Wien Versuche zu ökologischen Maßnahmen zum Schutz vor Schäden durchgeführt. Dazu zählen eine Vergrämung durch diverse Duftstoffe wie Fuchsurin, Benzin, Haushalts- und Kosmetikartikel, ein Auszäunen von ausgewählten Flächen mittels zwei Arten von Elektrozäunen durch Schafweidezaun und Elektroband und eine Umsiedlung der Tiere. Es konnte eindeutig nachgewiesen werden, dass eine Vergrämung mit Duftstoffen keine langfristige Wirkung zeigt. Schon nach kurzer Zeit kehrten die Tiere auf die Flächen zurück und ließen sich auch durch die verschiedenen Fremdgeruche nicht vertreiben.

Die Versuche mit den zwei Elektrozauntypen zeigten durchaus positive Ergebnisse: Der Schafsweidezaun mit einer Maschenweite von circa zehn Zentimetern hält die Tiere zu 100 Prozent von der eingezäunten Fläche fern, alle Versuche, in diese einzudringen, scheiterten. Der Schwafweidezaun hat jedoch auch Nachteile: Wächst das Gras im Laufe der Vegetationsperiode, funktioniert der Elektrozaun nicht mehr einwandfrei, und es konnte beobachtet werden, dass die Zäune von den Tieren dann sofort überwunden werden. Der Zeit- und Kostenaufwand ist relativ hoch. Zu berücksichtigen ist auch die Behinderung der Zugänglichkeit der gezäunten Flächen.

Auch das Elektroband mit einer Höhe von 20 Zentimetern hält die Tiere von Fläche fern. Durch das nahe Anbringen am Boden stellt dieser Zaun auch kein Hindernis für anderes wechselndes Wild wie Reh oder Gams dar. Das Band muss auf der optimalen Höhe von 20 Zentimetern verlaufen, um ein Durchschlüpfen oder Übersteigen zu verhindern. Tiere auf der Flucht oder die Jungtiere haben dieses Hindernis daher in einigen Fällen überwunden. Wenn das Band in zwei Reihen übereinander gespannt wird, sollte dies jedoch die Wirksamkeit der Maßnahme zusehends verstärken, berichtet Amtsdirektor Agreiter. Wie beim Schafsweidezaun ergibt sich auch hier das Problem mit dem wachsenden Gras, das die Funktionsfähigkeit des Zauns einschränkt.

Trotz dieser negativen Aspekte, schließt Amtsdirektor Agreiter, stellen beide Zauntypen eine Alternative zum Abschuss dar, besonders wenn nur kleinere Flächen betroffen sind, die einfach eingezäunt werden können. Es sollte aber bedacht werden, dass die Tiere zwar diese eingezäunte Fläche meiden, aber über längere Sicht auf eine andere ausweichen und dort Schäden verursachen können. Idealerweise kombiniert man Abschuss und Zäune: Wenn bereits Baue innerhalb der zu schützenden Flächen besetzte Murmeltierbaue bestehen, so müssen diese Murmeltiere zunächst entnommen werden. Man hält die Tiere von betroffenen Flächen mit dem Zaun fern und verhindert gleichzeitig mit kontrollierten Abschüssen eine weitere Verbreitung auf andere schadensanfällige Wiesen und Infrastrukturen.

Neben dem Einzäunen könnte auch eine Umsiedelung der Murmeltiere eine Lösung darstellen: Die Tiere wurden sowohl auf der Seiser Alm als auch Meran 2000 eingefangen und auf dem Laugen und der Plose freigelassen. Gefangen wurden sie unter Beihilfe der örtlichen Jagdaufseher, Förster und Freiwilligen des World Wide Fund for Nature WWF mit Kastenfallen. Dabei konnten an 16 Tagen 14 Tiere erfolgreich gefangen und umgesiedelt werden. Durchschnittlich waren zwei bis vier Personen am Fang beteiligt. Die Schäden an den Standorten, wo die Tiere gefangen wurden, können reduziert bzw. verhindert werden.

Die Lösung ist aber nicht dauerhaft, unterstreicht Amtsdirektor Agreiter: Die Neubesiedlung des Gebietes, in denen die Tiere entnommen wurden, ist sehr wahrscheinlich. Umliegende Murmeltierfamilien werden die Abwesenheit der Nachbarn bald erkennen und sich auf ihrem Gebiet ausbreiten - die Schäden werden im Folgejahr wieder auftreten. Zudem ist noch offen, wie schnell sich die Tieren an ihren neuen Freilassungsort gewöhnen können. Erst im kommenden Frühjahr kann somit festgestellt werden, wie viele der umgesiedelten Tiere den Winter überlebt haben. Bei den Fangaktionen konnte auch eindeutig beobachtet werden, dass die Tiere unter enormem Stress standen - einige schlugen sich an den Gitterstäben auch den Kopf leicht wund. Aus tierschutzrechtlicher Sicht muss dieser Aspekt näher untersucht werden, um eine Vertretbarkeit solcher Maßnahmen zu bestätigen. Zudem ist der Aufwand an Personal und Zeit nicht zu unterschätzen.

Eine Umsiedelung von Murmeltieren hat nur dann einen positiven Effekt, wenn es sich um eine isolierte Population handelt, wo keine rasche Nachbesiedlung erwartet werden kann. Bei solchen Aktionen muss also immer die Frage berücksichtigt werden, ob sie tierschutzrechtlich vertretbar sind. Der Tagesrhythmus der Murmeltiere wird gestört, die Zeit zum Fressen reduziert. Leben am Freilassungsort schon Murmeltiere, wird es unweigerlich zu Konflikten mit den Neuankömmlingen um Territorien kommen. Sind am Freilassungsort keine alten Bauten vorhanden, verringern sich die Überlebenschancen der Tiere drastisch, da sie mehr Zeit zum Graben als zum Fressen investieren müssen und dann zu wenig Fettreserven für den Winter haben. Die Murmeltiere sollten nicht einzeln, sondern zumindest paarweise ausgesetzt werden, um die Überlebenschancen zu steigern. Besonders Jungtiere haben alleine kaum Chancen, über den Winter zu kommen. Der Fang sollte also so früh wie möglich nach dem Winterschlaf durchgeführt werden.

Heute hat Landesrat Schuler das Dekret zur "Ermächtigung zur Murmeltierregulierung in den Mähwiesen mit erheblichen Schäden und in deren Umgebung sowie in der Nähe der gefährdeten Infrastrukturen" unterschrieben. Für Entnahmen von 958 Murmeltieren in 39 Jagdrevieren sind somit der Jagdaufseher und alle Jahres- oder Gastkarteninhaber der Betreffenden Reviere berechtigt; der Abschuss der Murmeltiere ist nur bis zum 30. September gestattet und ausschließlich mit Kugelschuss aus Büchsen. Sonntags ist in der Zeit von 9.00 bis 17.00 Uhr kein Abschuss von Murmeltieren erlaubt; für Nahbereiche an markierten Wanderwegen, Güterwegen udn Gebäuden gilt diese Einschränkung an allen Wochentagen. Jedes erlegte Murmeltier ist unverzüglich in den Kontrollkalender einzutragen und dem Revierleiter zu melden.

mac

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