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Arbeitsmarkt Aktuell - Gezielte Arbeitsvermittlung für Menschen mit Behinderung
LPA - Mit den Auswirkungen der "Bestimmungen zum Recht auf Arbeit für Menschen mit Behinderung" auf den Südtiroler Arbeitsmarkt befasst sich die neue Ausgabe des Informationsblattes "Arbeitsmarkt Aktuell"
Das Gesetz vom 12. März 1999, Nr. 68 über „Bestimmungen zum Recht auf Arbeit für Menschen mit Behinderung“ hat einige wichtige Neuerungen eingeführt: unter anderem die Pflicht zur Einstellung von Menschen mit Behinderung auch für Firmen mit 15 bis 35 Arbeitnehmern und den Nachweis durch eine entsprechende Ärztekommission zur Festlegung der Maßnahmen für eine erfolgreiche Arbeitsvermittlung von Menschen mit Behinderung.Die neueste Ausgabe von „Arbeitsmarkt Aktuell“ befasst sich mit den Auswirkungen dieses neuen Gesetzes auf den Arbeitsmarkt in Südtirol. Demnach wurden seit Inkrafttreten der neuen Bestimmungen monatlich ungefähr zehn Invaliden vermittelt. Ende März 2003 waren in den entsprechenden Listen 430 Invaliden und Behinderte eingetragen. In den vergangenen zwei Jahren wurden ungefähr 80 Personen mit Behinderung während des Arbeitsverhältnisses als Pflichteingestellte anerkannt.
bch
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