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Einvernehmensprotokoll regelt Mitsprache im Sozial- und Gesundheitsbereich

Die Beteiligung und Mitsprache direkt betroffener Menschen und Interessensvertretungen an der Entwicklung der Gesundheits- und Sozialpolitik des Landes ist das Ziel eines unlängst abgeschlossenen Einvernehmensprotokolls zwischen Landesrätin Martha Stocker und dem Präsidenten des Dachverbandes für Soziales und Gesundheit Martin Telser.

Präsident Martin Telser und Landesrätin Martha Stocker haben ein Einvernehmensprotokoll zur Beteiligung und Mitsprache an der Entwicklung der Gesundheits- und Sozialpolitik des Landes geschlossen.

"Durch das abgeschlossene Einvernehmensprotokoll soll es gelingen, den Dachverband und seine Mitgliedsorganisationen vor der Verabschiedung von gesetzlichen Bestimmungen, Beschlüssen und Dekreten in die Diskussion einzubinden, die Standpunkte der direkt Betroffenen zu erheben und in einer offenen und loyalen Zusammenarbeit die beste Maßnahme für die Bevölkerung zu setzen", unterstreicht Gesundheits- und Soziallandesrätin Martha Stocker. Die zukünftigen neuen Formen der Mitsprache und Einbeziehung gründen im Landesgesetz vom 16. Oktober 2014 Nr. 9. Mit dem Gesetz wurden die bisher bestehenden Beiräte, welche sich oftmals als schwerfällig und wenig effizient erwiesen hatten, durch neue Formen der Vorabinformation und Anhörung im Gesundheits- und Sozialbereich ersetzt.

In besonderer Weise sollen die Interessensvertretungen bei der Definition der Leistungen und deren Qualitätsstandards, bei der Programmierung, Auswertung und Entwicklung der Sozial- und Gesundheitspolitik sowie bei den Themen Bürgerrechte, Bürgerbeteiligung und Subsidiarität frühzeitig informiert und stärker einbezogen werden. "Damit können wir uns vor einer Entscheidung ein Bild der verschiedenen Standpunkte machen und die Maßnahmen dank eingebrachter Anregungen und Ideen mit den Betroffenen abstimmen", so Stocker. Das Einvernehmensprotokoll mit dem Dachverband ist dabei als Vorlage für diese neue Form der Einbeziehung zu verstehen. Je nach Thema sollen gezielt interessierte Organisationen einbezogen werden, auch jene die eventuell nicht Mitglieder des Verbandes sind.

 Der Präsident des Dachverbandes Martin Telser bekundet die Bereitschaft, bei den anstehenden Reformen weiterhin aktiv und konstruktiv mitzuarbeiten. "Das neue Landesgesetz für Menschen mit Behinderungen ist ein gutes Beispiel dafür, wie Betroffene und deren Vertretungsorganisationen sich aktiv beteiligen und einbringen können", so Telser. "Wir wollen auch in Zukunft in den Bereichen der Gesundheit und des Sozialen mitreden und mitarbeiten, um gemeinsam mit der Landespolitik und -verwaltung das Beste für die Menschen in Südtirol zu erreichen. Die neue Vereinbarung ist eine gute Basis dafür und wir werden die damit verbundene Arbeit gerne leisten", unterstreicht der Präsident.

 

mp

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