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Ermächtigung zur Benutzung der Defibrillatoren nun zeitlich unbegrenzt

Ende Juli hat die Konferenz der Regionen und autonomen Provinzen ein Abkommen mit Gesundheitsministerin Beatrice Lorenzin geschlossen und festgelegt, dass die Ermächtigung zur Benutzung der Defibrillatoren außerhalb des Krankenhauses eine zeitlich unbegrenzte Gültigkeit hat. „Dies bringt vor allem für Südtirols Sportvereine eine wesentliche Erleichterung mit sich“, freut sich LRin Martha Stocker.

Das Abkommen zwischen der Gesundheitsministerin Beatrice Lorenzin und der Konferenz der Regionen und autonomen Provinzen sieht unter anderem vor, dass die Ermächtigung zur Benutzung der Defibrillatoren zeitlich unbegrenzt und auf dem gesamten Staatsgebiet gültig ist. Das bedeutet zum einen, dass eine einmal ermächtigte Person für immer und unabhängig von sogenannten periodischen Retrainings zur Benutzung des Defis legitimiert ist, und zum anderen, dass die von einer Region oder autonomen Provinz ausgestellte Ermächtigung in ganz Italien gilt.

„Wir haben uns in Rom in den verschiedenen Kommissionen intensiv für die unbegrenzte Gültigkeit der Ermächtigung zur Benutzung der Defibrillatoren stark gemacht, haben Unterstützer für dieses Anliegen gefunden und sind daher über dieses Abkommen sehr erfreut“, erklärt Gesundheits- und Sportlandesrätin Martha Stocker. In Hinblick auf die ab Februar 2016 geltende Defibrillatorenpflicht für Sportvereine bei Trainings und Wettkämpfen bringe diese Maßnahme eine erhebliche finanzielle und organisatorische Erleichterung mit sich, so Stocker.

LPA

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