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Neues Gesetz zur öffentlichen Mobilität: Umfassend und EU-konform

Um die Ausschreibungen im öffentlichen Personenverkehr an die EU-Regelungen anzupassen und die primäre Gesetzgebungsbefugnis des Landes in der öffentlichen Mobilität gegenüber dem Staat zu untermauern, legt die Landesregierung heute auf Antrag von LR Florian Mussner einen neuen Gesetzentwurf für die öffentliche Mobilität vor. Damit werden auch sämtliche Bestimmungen im Bereich zusammengefasst.

Das neue Gesetz zur öffentlichen Mobilität fasst sämtliche Bestimmungen im Bereich zusammen (FOTO:LPA/Thomas Ohnewein)

„Unser derzeitiges Gesetz von 1985 zum öffentlichen Personennahverkehr ist nicht mehr zeitgemäß und muss vor allem in punkto Ausschreibungen im öffentlichen Nahverkehr an die Vorgaben der EU angepasst werden, da die Konzessionen der öffentlichen Nahverkehrsdienste Ende 2018 verfallen", erklärt Mussner. Wie von der EU vorgesehen sollen die Vergaben künftig im regulierten Wettbewerb erfolgen, wobei der Fokus auf effizienten hochwertigen Diensten, einer angemessenen Ausgleichszahlung für gemeinwirtschaftliche Verpflichtungen und dem Schutz der Arbeitnehmer liegt, so der Mobilitätslandesrat. Bei den Vergaben werden laut Mussner soziale, umweltpolitische und raumplanerische Faktoren berücksichtigt.

Im Bereich öffentliche Mobilität seien außerdem in der Zwischenzeit einige nationale Bestimmungen in Kraft getreten und mit einem neuen Landesgesetz sollte die primäre Gesetzgebungsbefugnis des Landes gegenüber dem Staat bekräftigt werden, so der Landesrat. Demnach werden die primären Gesetzgebungskompetenzen beim Eisenbahnverkehr und den dazugehörigen Infrastrukturen, bei der Regelung der Mietbus- und Mietwagentätigkeit sowie beim Flughafen wahrgenommen.

Der neue Gesetzesvorschlag regelt eine ganze Reihe von Bereichen neu, und zwar betreffend die Ausschreibung, die Dienstverträge und die Ausgleichszahlungen der Bus- und Zugdienste im öffentlichen Nahverkehr, die Skibus- und Shuttledienste, die Schülersonderverkehrsdienste, die Infrastrukturen im Bus- und Zugbereich, das Rollmaterial für Zug- und Busdienste, den Flughafen, Investitionen, Mietwagendienste bis zu neun Sitzplätze, die Mietbusdienste, die Beziehungen zu den Fahrgästen und die entsprechenden Informationsdienste.

„Erstmals fasst das neue Gesetz sämtliche Gesetzesbestimmungen im Bereich öffentliche Mobilität, die derzeit in anderen Normen verankert sind, zusammen und vereinheitlicht diese, um für die Bürger einfache, klar verständliche Normen bereit zu stellen", erklärt der Landesrat.

Außerdem sind laut Mussner erstmals die Bestimmungen zu den Verkehrsdiensten außerhalb der Linie, nämlich den Mietbussen sowie den Taxis und Mietwagen (unter 9 Sitzplätzen) in einem Landesgesetz verankert.

„Mit dem neuen Gesetzesvorschlag wollen wir die regionalen Wirtschaftskreisläufe stärken und den Wettbewerb zwischen den Unternehmen fördern, um den Bürgern einen qualitativ hochwertigen Dienst zu einem angemessenen Preis zu bieten", unterstreicht der Mobilitätslandesrat. das Gesetz lässt laut Mussner auch die Möglichkeit der direkten Vergabe an Inhouse-Gesellschaften des Landes zu.

Großes Augenmerk liegt beim Gesetzesvorschlag laut Mussner auch auf dem Schutz der Arbeitnehmer. Bei einem Wechsel des Betreibers der Dienste muss dieser nämlich die geltenden staatlichen Kollektivverträge sowie die entsprechenden Zusatzverträge anwenden und die erworbenen Rechte der Arbeitnehmer hinsichtlich Entlohnung, Dienstalter und Berufsbild beibehalten.

„Um den Bedürfnissen der Bürger besser zu entsprechen, wird das Vertretungsrecht der Verbraucherzentrale für die Anliegen der Fahrgäste gestärkt", betont der Mobilitätslandsrat. Demnach gibt die Verbraucherzentrale eine vorherige Stellungnahme zum Standardvertrag ab und sitzt mit den Dienstanbietern, die die Ausschreibungen gewinnen am Diskussionstisch bei der Ausarbeitung der Qualitätscharta für die Dienstleistungen, die zwingend vorgesehen wird.

Ein weiterer wichtiger Punkt ist laut Mussner, dass mit den zuständigen Einrichtungen der Euregio Vereinbarungen zur Mobilität getroffen werden können und die grenzüberschreitende Zusammenarbeit im Sektor erstmals gesetzgeberisch verankert wird.

Zudem regelt der neue Gesetzesvorschlag klar, was Aufgabe des Landes, der Gemeinden und der Inhouse-Gesellschaften des Landes ist.

Das primäre Planungsinstrument des öffentlichen Personenverkehrs und deren Infrastrukturnetze ist in Zukunft der Landesmobilitätsplan, der die Einzugsgebiete als Grundlage für die Ausschreibung der Dienste, die Kriterien für die Mindestdienste sowie den Finanzbedarf im Einklang mit den sozioökonomischen Strategien und im Sinne der ökologischen Nachhaltigkeit festlegt.

Seit dem Vorjahr hat es immer wieder Treffen mit den Vertretern des Gemeindenverbands, der Bezirksgemeinschaften, den Konzessionären des öffentlichen Personenverkehrs, den Gewerkschaftsbünden, der Verbraucherzentrale und den Berufsverbänden gegeben, wo der Entwurf vorgestellt und diskutiert wurde.

Nach der Verabschiedung des neuen Landesgesetzes zur öffentlichen Mobilität durch den Landtag wird auf der Basis des neuen Gesetzes der neue Landesmobilitätsplan mit den Einzugsgebieten genehmigt. Dann können Vorbereitungen für die Ausschreibungen der öffentlichen Nahverkehrsdienste starten. Im Frühling 2018 sollen die Dienstleistungsaufträge unterzeichnet werden, um den EU Vorgaben zeitlich gerecht zu werden.

 

SAN

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