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Mehr Freiraum für Arzt-Gemeinschaftspraxen

LPA - Eine Reihe von bürokratischen Beschränkungen, welche bisher die Bildung von sog. ärztlichen Gemeinschaftspraxen behindert haben, sind nunmehr mit Beschluss der Landesregierung aus dem Weg geräumt worden. Gesundheitslandesrat Otto Saurer will mit dieser Maßnahme die ärztliche Betreuung an der Basis noch mehr den Bedürfnissen der Betreuten, vor allem inbezug auf zeitliche Flexibilität, anpassen.

In Hinblick auf eine immer bessere Zusammenarbeit zwischen dem Landesassessorat für Gesundheitswesen und der Landesgewerkschaft der Ärzte für Allgemeinmedizin hat die Landesregierung letzthin einen Beschluss über die Tätigkeit der Ärzte für Allgemeinmedizin in Form der Gemeinschaftspraxis genehmigt. Mit dieser Maßnahme wurden einige Einschränkungen aus dem Weg geräumt, die viele, vor allem in der Peripherie tätige Hausärzte daran gehindert haben, in Form der Gemeinschaftspraxis zu arbeiten. Ein Hinderungsgrund war bis dato, dass Hausärzte, die zum Beispiel als Sprengelkoordinatoren oder Sprengelhygieneärzte tätig sind, nicht in einer Gemeinschaftspraxis arbeiten konnten.

Das Konzept der Gemeinschaftspraxis besteht darin, dass sich zwei bis höchstens sechs Ärzte für Allgemeinmedizin zusammenschließen können. Jedes Mitglied der Gemeinschaftspraxis kann auch die Patienten, die bei den anderen Ärzten der Gemeinschaftspraxis eingeschrieben sind, betreuen; dies vor allem in den Fällen, wo der eigene Arzt andere vom Arbeitsvertrag vorgesehene Aufgaben, außerhalb der Berufspraxis, ausübt oder für einen längeren Zeitraum abwesend ist, und der Betreute eine ärztliche Beratung oder Leistung benötigt. Der Bürger hat somit die Möglichkeit innerhalb eines erweiterten täglichen Stundenplanes ambulante ärztliche Leistungen zu erhalten. Die Gemeinschaftspraxis muss auf jeden Fall wenigstens vier Stunden täglich, die auf den Vormittag und den Nachmittag aufzuteilen sind, geöffnet bleiben.

Ein weiterer Vorteil besteht darin, dass sich eine Gemeinschaftspraxis eher eine Sprechstundenhilfe leisten kann, was zur organisatorischen Verbesserung beiträgt. Fachlich heißt das für den Hausarzt auch, dass er mehr Gedankenaustausch in der Gruppe hat, folglich auch mehr Lösungsansätze, nicht immer alleine entscheiden muss und dass man sich gegenseitig auf Fehler aufmerksam machen kann.

Landesrat Saurer findet den Zusammenschluss der Hausärzte zu Gemeinschaftspraxen eine wichtige zukunftsweisende Erneuerung der Organisationsform der Allgemeinmedizin. Die Zeit der Einzelkämpfer sei vorbei, es sei wichtig, dass man organisiert arbeitet und die bestmöglichen Dienstleistungen, auch mit einer längeren Öffnungszeit der Arztpraxen, erreicht. Mit dieser Maßnahme will der Landesrat für Gesundheitswesen Otto Saurer vor allem die Vereinfachung des Zugangs des Bürgers zu den Diensten des Gesundheitswesens fördern, dies im Sinne einer immer besseren Qualität in der Betreuung, wobei auch das Verhältnis Arzt - Patient verbessert und die Betreuungskontinuität gewährleistet werden sollen.

VFkp

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