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Nachtragshaushalt und Finanzgesetz im Entwurf genehmigt

Die Landesregierung legt in diesem Sommer einen Nachtragshaushalt mit entsprechendem Finanzgesetz vor. "Wir haben heute (11. August) die beiden Gesetzesvorlagen genehmigt, so dass diese noch im August dem Landtag übermittelt werden können", erklärte Landeshauptmann Arno Kompatscher nach der Regierungssitzung.

Nachtragshaushalt und Finanzgesetz als Entwurf genehmigt

Während es beim Nachtragshaushalt darum geht, zur Verfügung stehende Haushaltsmittel in Höhe von 138 Millionen Euro nach Prioritäten einzusetzen, soll das Finanzgesetz dazu genützt werden, eine Reihe wichtiger gesetzlicher Regelungen möglichst schnell zu treffen. "Über die Verteilung der Geldmittel haben wir uns bereits Ende März geeinigt", brachte Landeshauptmann Kompatscher bei der Pressekonferenz im Anschluss an die Regierungssitzung in Erinnerung, "ein Großteil davon fließt in das Gesundheits-beziehungsweise das Sozialwesen: So werden 38,5 Millionen Euro dem Sanitätsbetrieb zugewiesen und 30 Millionen Euro für die Pflegesicherung zweckgebunden." Hinzu kommen zusätzliche Beträge für Familien und für das Personal. Der Landeshauptmann erinnerte auch daran, dass mit der Entscheidung der Landesregierung Ende März auch für den geförderten Wohnbau zusätzliche Geldmittel bereitgestellt worden waren: Zwölf Millionen Euro zur Gewährung von Vorschüssen auf die staatlichen Steuergutschriften für Sanierungen, 20 Millionen für Bauprogramme des Wohnbauinstituts und zehn Millionen Euro für die Erschließung von Wohnbauzonen.

Neben den technischen Bestimmungen beinhaltet der Finanzgesetzentwurf zum Nachtragshaushalt 2015 einige Nachbesserungen. Diese betreffen beispielsweise die neue Landespersonalordnung. "Wir haben mit der Regierung vereinbart, einige Präzisierungen vorzunehmen, um eine Anfechtung zu vermeiden", erklärte Landeshauptmann Kompatscher. Er betonte, dass es sich nicht um substantielle Änderungen handle. Um einer Anfechtung des Landespersonalgesetzes zuvor zu kommen, sei auch der einzige vom Ministerrat beanstandete Artikel, der Artikel 29, der die Versetzung in den Ruhestand von Amts wegen regelt, aus dem Gesetz gestrichen worden. In dieser Sache kündigte der Landeshauptmann allerdings an, dass das Land mit der Regierung in Rom eine vertiefende Klärung anstrebe, "auch weil die Region Lombardei ohne Beanstandung der Zentralregierung eine ähnliche Gesetzesregelung verabschiedet hat".

Einige heute beschlossene Änderungen werden nun in den Gesetzestext eingearbeitet. Anschließend werden die beiden Entwürfe zu Nachtragshaushalt und Finanzgesetz dem Landtag übermittelt, wo sie bereits am 25. August im zuständigen Ausschuss behandelt werden sollen. 

jw

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