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Neues Vergabegesetz: Vereinfachungen und Impulse für die Wirtschaft

"Eine eigenständige Vergaberegelung für das Land ermöglicht neue Impulse für die heimische Wirtschaft", erklärte Landeshauptmann Arno Kompatscher nach der Sitzung der Landesregierung, die sich heute (11. August) mit dem Gesetzesentwurf zum Landesvergabegesetz befasst hat.

Das neue Vergabegesetz wurde heute (11. August) in erster Lesung in der Sitzung der Landesregierung besprochen. "So schafft das Land wieder eine eigenständige und einheitliche landesgesetzliche Grundlage zum öffentlichen Auftragswesen", erklärte Landeshauptmann Arno Kompatscher in der Pressekonferenz. Dabei werden wesentliche Punkte der EU-Richtlinie direkt in das Südtiroler Landesrecht eingefügt. "Wir wollen den maximalen Spielraum ausnützen, um so Vorteile für die heimische Wirtschaft zu schaffen", so Kompatscher.

Der neue Gesetzestext, der 62 Artikel umfassen wird, werde aber in Bereichen wie Zivilrecht und Wettbewerbsrecht auf das Staatsgesetz verweisen, da diese Kompetenz des Staates sind, sagte der Landeshauptmann. "Außerdem wollen wir durch eine eigene Anwendungsrichtlinie, die für alle Vergabestellen gilt, für mehr Klarheit und Rechtssicherheit sorgen", sagte der Landeshauptmann. Es werde zahlreiche organisatorische Vereinfachungen geben, wodurch Unternehmen und Vergabestellen Verfahren besser und schneller abwickeln können, etwa durch die Regelung der technischen Kommissionen und Verfahrensverantwortlichen.

"Durch die Vereinfachung und die eigene Zuständigkeit werden wir positive Impulse für die heimische Wirtschaft setzen", erklärte Kompatscher. Etwa durch die Möglichkeit, statt offener auch beschränkte Auswahlverfahren durchzuführen: "So können wir gezielt regionale Kreisläufe stärken", kündigte der Landeshauptmann an.

"Wir werden auch neue Möglichkeiten für Südtiroler Klein- und mittelständische Unternehmen schaffen um ihnen einen besseren Zugang zum öffentlichen Markt zugeben", erläuterte der Landeshauptmann. "Die EU sieht die Förderung dieser Unternehmen vor, was für Südtirol von besonderer Bedeutung ist", fügte er hinzu. Das Gesetz sehe auch vor, dass Vergabestellen jeweils den unbürokratischsten Weg wählen müssen.

"Auch die Qualitätskriterien selbst werden geändert, was ein Vorteil für Südtiroler Unternehmen ist, da die sogenannten Lebenszykluskosten, also Transportwege etwa, berücktsichtigt werden", so Kompatscher weiter.

"Außerdem wird die Vergabe von personenbezogenen Dienstleistungen in mehreren Bereichen, etwa im Sozialen, Gesundheit oder Kultur einfacher und zielgerichteter werden", beschrieb der Landeshauptmann die Ausrichtung des neuen Entwurfs. Gewisse Vergaben von Dienstleistungen sind somit Unternehmen, die nicht auf Gewinn ausgerichtet sind, wie etwa Sozialgenossenschaften, vorbehalten. "So können gezielt Betriebe, die zum Beispiel Menschen mit Beeinträchtigung beschäftigen, gestärkt werden", argumentiert Kompatscher.

Unter anderem vorgesehen sind mehrerer Erhöhungen von Schwellenwerten. "Im Bereich der Bauaufträge wird der Schwellenwert von einer Million auf zwei Millionen Euro erhöht", berichtet Kompatscher. Unter diesem Wert können Aufträge laut Entwurf bei Einladung an eine beschränkte Anzahl von Anbietern ohne europäische Ausschreibung vergeben werden. "Die Entscheidung kann dann aufgrund des Preises erfolgen, da die Qualität von vorneherein gewährleistet sein wird, da man nur ausgewählte Firmen einlädt", so der Landeshauptmann.

Teile früherer Bautenregelungen werden wiederum übernommen, um dem Übermaß an Bürokratie für Unternehmen entgegenzuwirken.

Um die Umsetzung und Handhabe des Gesetzes für alle Beteiligten und Vergabestellen zu erleichtern, stellte der Landeshauptmann außerdem Fortbildungskurse in Aussicht. Das Gesetz werde nach der Verabschiedung, ergänzt mit den staatlichen Bestimmungen, in Druckform und digitaler Version, erscheinen.

Nachdem verschiedene Arbeitsgruppen und Interessensvertreter sich mit der Ausarbeitung des neuen Vergabegesetzes auseinandergesetzt hatten, wurde es in der heutigen Sitzung der Landesregierung besprochen. Der weitere Fahrplan sieht vor, dass nun weitere Treffen mit den Sozialpartnern, Gemeinden und Vertretern der Wirtschaft folgen. "Diese können auch allfällige Verbesserungsvorschläge einbringen, die wir gegebenenfalls einarbeiten", kündigte Kompatscher an. Dann werde der Text dem Rat der Gemeinden vorgelegt, bevor die Landesregierung in erneut gutheißt und der zuständigen Gesetzgebungskommission übermittelt und der Landtag es schließlich verabschiedet.

cri

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