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LR Frick: In Südtirol gibt es keine Wettbewerbsverzerrung
LPA - Wirtschaftslandesrat Werner Frick weist die Einwände der Wettbewerbsbehörde zum Landesplan für die Großverteilung zurück. "Die Regelung der Großverteilung in Südtirol bringt keine Wettbewerbsverzerrung mit sich", betont Frick.Die Großverteiler können in Südtirol sowohl ihre Verkaufsflächen erweitern als auch eine Neuansiedlung vornehmen.
Das Schreiben der Wettbewerbsbehörde ist kein Urteil, sondern lediglich eine Hinweis, die Regelung noch einmal in allen Details zu überprüfen, stellt der Wirtschaftslandesrat klar. Im Schreiben der Wettbwersbehörde gehe es, laut Frick, nicht um überzogene Preise oder Monopolstellungen. "Von einer Wettbewerbsverzerrung kann in Südtirol nicht die Rede sein", betont der Landesrat. Die Großverteiler können in Südtirol sowohl Erweiterungen als auch eine Neuansiedlung vornehmen, erklärt er. Der Landesplan für die Großverteilung wurde in Zusammenarbeit mit der Universität Trient ausgearbeitet und basiert somit auf wissenschaftlichen Ergebnissen. Es wurde genau berechnet, auf welcher Fläche welche Betriebe angesiedelt werden können und wie die prozentuelle Verteilung aussehen soll. Außerdem weist der Wirtschaftslandesrat darauf hin, dass der Landesplan für die Großverteiler aufgrund der Gesetzgebung des Landes Südtirol erstellt wurde und nicht aufgrund der nationalen Gesetzgebung. Wie Frick ankündigte, werde das Wirtschaftsassessorat der Einladung der Wettbewerbsbehörde Folge leisten und weitere Beratungen über das Handelsrecht führen. Gemeinsam mit den Vertretern des Einzelhandels und der Konsumentenschützer wolle man überprüfen, wie die laut Frick in Südtirol vorbildlichen Handelskonzepte weiterentwickelt werden können.SAN