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Künstliche Befruchtung: Pressekonferenz zu neuen Richtlinien

Wenn der Kinderwunsch sich nicht erfüllt und die medizinischen Möglichkeiten ausgeschöpft sind, können betroffene Paare zukünftig auch auf die heterologe Befruchtung durch eine Samen- oder Eizellenspende zurückgreifen. Dies machen die neuen Richtlinien für die medizinisch assistierte Fortpflanzung in Südtirol möglich, die bei einer Medienkonferenz am Freitag, 31. Juli im Detail vorgestellt werden.

Mit dem Urteil 162/2014 des Verfassungsgerichtshofes ist das Verbot der so genannten heterologen Befruchtung mit der Spende eines Dritten in Italien für unrechtmäßig erklärt worden. Deshalb hat die Landesregierung in ihrer Sitzung vom Dienstag (28. Juli) neue Richtlinien für die medizinisch assistierte Fortpflanzung in Südtirol festgelegt. In der Abteilung Gynäkologie am Krankenhaus von Bruneck wird daher zukünftig auch eine künstliche Befruchtung durch eine Samen- oder Eizellenspende möglich sein. Die Zugangskriterien für die verschiedenen Behandlungsmethoden, die Information der betroffenen Paare und der Schutz des Embryos sind weitere Schwerpunkte der neuen Richtlinien, die bei einer Medienkonferenz

 

am Freitag, 31. Juli

um 10.00 Uhr

im Landespressesaal,

Palais Widmann, Silvius-Magnago-Platz 1, in Bozen

 

von Gesundheitslandesrätin Martha Stocker und dem Primar der Gynäkologie am Krankenhaus Bruneck Bruno Engl vorgestellt werden.

 

mp

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