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Landhaus-Bar: Konzessionsvergabe nach neuen Kriterien

Der Pachtvertrag für die landeseigenen Landhaus-Bar im Landhaus 2 in Bozen steht vor dem Ablaufen. Die Konzession soll daher neu vergeben werden. Die Landesregierung hat daher heute (28. Juli) auf Vorschlag von Landesrat Florian Mussner beschlossen, eine Ausschreibung zur Konzessionsvergabe durchzuführen und dabei den Sozialgenossenschaften des Typs B Vorrang einzuräumen.

Das neue Landesgesetz zur Inklusion macht es möglich, die Landesregierung hatte sich vor einem Monat darauf festgelegt: nämlich den Sozialgenossenschaften des Typs B - also Genossenschaften, die Menschen mit Behinderungen beschäftigen - einen Vorrang bei der Konzessionsvergabe einzuräumen. Dieser Grundsatz kam heute erstmals zur Anwendung, und zwar bei der Neuvergabe der Konzession für die Landhaus Bar. "Wir machen Ernst damit, dass wir mehr Beschäftigungsmöglichkeiten für Menschen mit Behinderungen schaffen", sagte Landeshauptmann Arno Kompatscher heute nach der Regierungssitzung.

Der Pachtvertrag für die im Landhaus 2 befindliche Bar, die vom Bahnhofsplatz aus zugänglich ist, verfällt Ende September. Das Land hat sich dafür entschieden, die Konzession zur Führung der Bar über eine Versteigerung zu vergeben und dabei den Sozialgenossenschaften des Typs B Vorrang einzuräumen. Abgewickelt wird der Wettbewerb zur Konzessionsvergabe vom Vermögensamt des Landes.

jw

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