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LR Frick: Die neue Meisterprüfungsordnung ist eine gute Basis für eine solide Berufsausbildung

LPA - „Ich freue mich, dass es uns gelungen ist, noch in dieser Legislaturperiode die neue Meisterordnung zu verabschieden“, so Wirtschaftslandesrat Werner Frick zu der heute vom Landtag genehmigten neuen Meisterprüfungsordnung. „Damit haben wir die rechtliche Basis für eine ständige Aktualisierung der Weiterbildung der Berufe im Gastgewerbe, Handel und Handwerk geschaffen“, so der Gesetzeseinbringer Frick.

Die neue Rechtsgrundlage ermöglicht, laut Landesrat Frick, eine gute Vorbereitung für eine solide Berufsausbildung. Der neue Gesetzestext ersetzt die bisherigen Bestimmungen über die Meister- und Handelsfachwirtprüfung aus dem Jahre 1981. „Künftig verläuft die Ausbildung zur beruflichen Qualifizierung ´Meister` und ´Handelsfachwirt` flexibler und unbürokratischer“, erklärt Frick. Die Zulassung zu Meisterprüfung wird erleichtert und die Befreiung kann laut neuen Bestimmungen flexibler gehandhabt werden. Mit der Meisterprüfungsordnung wurde auch die Möglichkeit eingeführt, Ausbildungslehrgänge für die „höhere Lehre“ zu schaffen. Damit kann künftig ein Universitätsstudium mit der dualen Ausbildung verknüpft werden. „Dies ist eine große Aufwertung der Lehre“, unterstreicht Frick.
Die Meisterprüfung, die bisher aus drei Teilen bestand, wird sich aus den vier Teilen Unternehmensführung, Ausbildungspädagogik, Fachtheorie und Fachpraxis zusammensetzen. Damit wird der Ausbildungspädagogik mehr Gewicht eingeräumt, was sich positiv auf die Ausbildung der Lehrlinge in den Südtiroler Betrieben auswirken soll.

SAN

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