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Nationalpark Stilfser Joch: Übergang der Verwaltung geregelt

Vergangene Woche genehmigte die Landesregierung das Einvernehmensprotokoll über die Aufteilung der Kosten des Nationalparks Stilfser Joch unter den beiden Ländern Südtirol und Trentino. Heute (16. Juni) folgte die Übergangsregelung für die Organisation der Verwaltungsbefugnisse des Parks.

Einen weiteren Schritt in Vorbereitung auf eine eigenständige Verwaltung des Nationalparks Stilfser Joch hat die Landesregierung heute (16. Juni) gesetzt. Sie beschloss eine Übergangsregelung, um einen geordneten und unterbrechungsfreien Übergang der Verwaltungsbefugnisse vom Konsortium Nationalpark Stilfser Joch auf das Land Südtirol zu gewährleisten.

"Ab Auflösung des Konsortiums Nationalpark Stilfser Joch und bis zur definitiven Regelung mit Landesgesetz werden die Verwaltungsagenden für den Südtiroler Teil des Nationalparks vom bestehenden Nationalparkamt in Glurns wahrgenommen", erklärt der zuständige Landesrat Richard Theiner. Das Nationalparkamt wird der Landesabteilung Natur, Landschaft und Raumentwicklung zugeordnet. "Damit haben wir eine weitere Maßnahme gesetzt, um für den Übergang des Nationalparks Stilfser Joch auf das Land vorbereitet zu sein", betont Theiner.

Im vergangenen Februar war die notwendige Vereinbarung zwischen Umweltministerium, Region Lombardei sowie Südtirol und Trentino erfolgt, mit der die Voraussetzungen für die Auflösung des Konsortiums Nationalpark Stilfser Joch geschaffen wurden. Noch ausständig ist der Beschluss des Ministerrats und die Ratifizierung des Staatspräsidenten der Änderung der Durchführungsbestimmungen zum Autonomiestatut, damit der Übergang auch tatsächlich erfolgen kann.

 

mpi

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