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Ärztliche Visiten für Fahrtauglichkeit - Verständigung bei Verhinderung am vorgesehenen Termin
LPA - Wer einen Termin für die ärztliche Visite zur Feststellung der Fahrtauglichkeit vorgemerkt hat und an diesem Termin verhindert ist, sollte unbedingt das Sekretariat der zuständigen Kommission verständigen. Dies teilt das Landesressort für Gesundheitswesen in einer Aussendung mit. Damit sollen die Wartelisten verkürzt und eine bessere Organisation des Dienstes ermöglicht werden.
Die ärztliche Kommission für die Führerscheine ist beim Dienst für Rechtsmedizin des Sanitätsbetriebes Bozen tätig und hat ihren Sitz in der Amba-Alagi-Straße 33. Die Kommission überprüft die physische und psychische Tauglichkeit für den Besitz des Motorrad- oder PKW-Führerscheins von bestimmten Personengruppen. Zu diesen gehören unter anderem all jene, die über 65 Jahre alt und im Besitz eines Führerscheins der Klassen C, D oder E sind. Auch wer vom Kraftfahrzeugamt des Landes wegen Trunkenheit am Steuer zur Überprüfung der Fahrtauglichkeit aufgerufen wird, muss sich vor der genannten Kommission einer ärztlichen Visite unterziehen.In letzter Zeit sei es des öfteren vorgekommen, dass Bürger nicht zum vorgesehenen Termin zur Visite erschienen sind, ohne das Sekretariat der Kommission davon in Kenntnis zu setzen. "Dies bringt für die Mitglieder der Kommission einen erheblichen Zeitverlust mit sich, auch die Wartelisten verlängern sich auf diese Weise unnötig", heißt es in der Aussendung. Aus diesem Grund ruft das Landesressort für Gesundheitswesen alle Bürger auf, im Falle einer Verhinderung am vorgesehenen Termin umgehend die Kommission zu verständigen. Das zuständige Sekretariat ist unter der Rufnummer 0471 909226 erreichbar.
bch