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Verbot zur Ausbringung von bienengefährdenden Pflanzenschutzmittel ab 7. Mai aufgehoben

LPA - Seit Ende März ist die Ausbringung von Pflanzenschutzmitteln, welche die Bienenbestände gefährden, in den Obstbauanlagen verboten. Am Mittwoch, den 7. Mai 2003, um 24 Uhr, wird dieses Verbot für alle Anlagen bis 750 Metern Meereshöhe aufgehoben. Dies teilt das Landesamt für Obst- und Weinbau in einer Aussendung mit.

Die geltenden Bestimmungen zum Schutz der Bienen während der Obstblüte sehen vor, dass die Ausbringung von Wirkstoffen, welche die Bienen gefährden, verboten ist. Die Landesabteilung für Landwirtschaft hat Ende März ein Dekret erlassen, das alle Wirkstoffe, die als bienengefährlich eingestuft werden, anführt. Für Obstanlagen bis zu 500 Metern Meereshöhe wurde das Verbot der Ausbringung von bienengefährlichen Pflanzenschutzmitteln bereits mit 1. Mai 2003 außer Kraft gesetzt.

bch

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