News / Archiv

News

Digitale Verwaltung: Vereinfachungen beschlossen

Neue Bestimmungen zur digitalen Verwaltung hat die Landesregierung gestern (9. Juni) beschlossen. Auf Vorschlag von IT-Landesrätin Waltraud Deeg wurden unter anderem Vereinfachungen für verwaltungsinterne Abläufe vorgesehen und der Zugang zu den Online-Diensten der Landesverwaltung klar definiert.

Vereinfachungen in der digtialen Verwaltung hat die Landesregierung gestern auf Vorschlag von LRin Deeg beschlossen - Foto: LPA/Ressort Deeg

"Die Digitalisierung der Verwaltungsabläufe und ein zunehmender Einsatz neuer Technologien für die Kommunikation mit und innerhalb der Verwaltung sind Voraussetzung für eine effiziente Arbeit und tragen dazu bei, Zeit und Kosten zu sparen. Wo immer Optimierungen möglich sind, gehören sie schnellstmöglich umgesetzt", betont Informatiklandesrätin Deeg.

Aus diesen Überlegungen heraus ist der Vorschlag entstanden, die Regelung zur Schriftgutverwaltung in den Landeseinrichtungen zu überarbeiten. So wird es auch auf dem internen Postweg weniger Papier geben: Alle personalrelevanten Unterlagen sollen künftig ausschließlich in elektronischer Form in die persönliche, digitale Personalakte der Bediensteten gespeichert werden. Damit fallen erhebliche Kosten für den Druck und Versand der Unterlagen an das Personal weg.

Klar definiert wurden auch die elektronischen Dateiformate, die von der Landesverwaltung angenommen werden, sowie die Prozesse und Bestimmungen zur Langzeitspeicherung von Dokumenten. "Das war nötig, um den Erhalt und die Lesbarkeit elektronischer Dokumente sowie die Gültigkeit der Signatur auf Dauer zu gewährleisten", betont die Landesrätin.

Der gestrige Beschluss regelt schließlich auch den Zugang zu den Online-Diensten, der künftig auch über das sogenannte Bürgerkonto erfolgen kann. "Waren für die Nutzung der eGovernment-Dienste bisher Bürgerkarte und Lesegerät notwendig, so haben wir den Prozess bereits vereinfacht. Gestern haben wir schlussendlich auch formal besiegelt, dass die Online-Dienste künftig auch direkt mit dem Nutzername und Passwort zugänglich sind, die bei der Erstellung eines Bürgerkontos zugewiesen werden", erläutert Landesrätin Waltraud Deeg. Die Einrichtung des Bürgerkontos kann in jeder Gemeinde beantragt werden und ist gebührenfrei.

jw

Andere Mitteilungen dieser Kategorie

Tag der Autonomie 2014

Tag der Autonomie 2015

Tag der Autonomie 2016

Tag der Autonomie 2017

Tag der Autonomie 2018

Tag der Autonomie 2019

Tag der Autonomie 2020

Pariser Vertrag

Historiker-Tagung Schloss Sigmundskron – die Referate

 Sitemap