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Teilhabe von Menschen mit Behinderungen: Gesetzentwurf vorgestellt

"Mittendrin, statt nur dabei" ist das Motto des Gesetzentwurfes zur Teilhabe und Inklusion von Menschen mit Behinderungen in Südtirol, das jüngst von der Südtiroler Landesregierung verabschiedet wurde. Am heutigen Mittwoch (3. Juni) wurden die Schwerpunkte des neuen Landesgesetzes, der breite Beteiligungsprozess bei dessen Erarbeitung und der Gesetzestext in leichter Sprache vorgestellt.

Vorstellung des Landesgesetzes für Menschen mit Behinderungen

Über eine Online-Plattform, im Rahmen von barrierefreien Veranstaltungen und Tagungen, in der Steuerungsgruppe und in zehn verschiedenen Arbeitsgruppen über elf Landesabteilungen hinweg haben über zwei Jahre lang mehr als 300 Menschen am neuen Gesetz zur Teilhabe und Inklusion von Menschen mit Behinderungen mitgearbeitet. Bevor dieses von der zuständigen Kommission des Landtages behandelt wird, stellten Soziallandesrätin Martha Stocker, der Direktor der Landesabteilung Soziales Luca Critelli, die stellvertretende Direktorin des Landesamtes für Menschen mit Behinderungen Ute Gebert und die Vertreterin der Schulämter Maria Rita Chiaramonte das Gesetz am heutigen Mittwoch der Öffentlichkeit vor. Dabei saßen mit  dem Geschäftsführer des Dachverbandes für Soziales und Gesundheit Georg Leimstädtner, dem Präsident des Arbeitskreises Eltern Behinderter Hansjörg Elsler sowie Robert Mumelter und Karin Pfeifer von der Selbstvertretungsgruppe von Menschen mit Lernschwierigkeiten People First auch Vertretungen jener mit am Tisch, die bei der Ausarbeitung des Gesetzes mitgearbeitet hatten. "Es ist wichtig, dass dieser Beteiligungsprozess weiter geht, wenn es um die Erarbeitung der Durchführungsbestimmungen geht", unterstrich Landesrätin Stocker, die auf die besonderen Herausforderungen Arbeit und Wohnen einging und die für das heurige Jahr zusätzlich verfügbaren finanziellen Mittel von 1,2 Millionen Euro für diesen Bereich hervorhob. "Ein Herzensanliegen war es mir, das neue Gesetz auch in leichter Sprache zu verfassen", so die Landesrätin. "Damit wollen wir dazu beitragen, dass alle Menschen den Text lesen können, vor allem auch die direkt Betroffenen."

Die stellvertretende Amtsdirektorin Ute Gebert erläuterte die Schwerpunkte und Ausrichtung des neuen Gesetzes, das den Abbau von Barrieren verschiedenster Art als Aufgabe der gesamten Gesellschaft definiert. "Wir haben all jene Lebensbereiche, die im Grunde für alle Menschen wichtig sind, in das Gesetz aufgenommen", so Gebert. Dies sind unter anderem Familie, Schule und Bildung, Arbeit, Teilhabe am gesellschaftlichen Leben, Wohnen, Gesundheit, Kultur, Freizeit, Sport und Tourismus, Zugänglichkeit und Mobilität, Mitbestimmung und Koordinierung. Gebert ging in ihrer Präsentation insbesondere auf die Bereiche Arbeit und Wohnen ein. Vorgesehen sind dabei etwa ein Beratungs- und Betreuungsangebot für einen leichteren Übergang von der Schule in die Arbeitswelt, die Unterstützung, Beratung und Begleitung der Angestellten und individuelle Vereinbarungen zur Arbeitsbeschäftigung. Auch im Bereich des Wohnens sollen den betroffenen Menschen mehrere Möglichkeiten und eine differenzierte Auswahl geboten werden, damit sie ihr Leben nach ihren eigenen Vorstellungen gestalten können. Ein Monitoring-Ausschuss wird die Umsetzung des neuen Gesetzes und der UN-Konvention, auf die im Rahmen der heutigen Medienkonferenz mehrmals Bezug genommen wurde, überwachen. Dabei sollen die betroffenen Menschen einbezogen werden und mitreden können. Im Bereich der Schule liegt der Schwerpunkt laut der Vertreterin der Schulämter Maria Rita Chiaramonte in der Qualität eines inklusiven Schulmodells und in der Ausbildung des Personals. "Inklusion ist mit Qualität gleichzusetzen und das neue Gesetz gibt klare Wege dafür vor", so Chiaramonte.

Georg Leimstädtner und Hansjörg Elsler nahmen im Rahmen der Medienkonferenz zum neuen Gesetz Stellung. "Es ist ein gutes Gesetz geworden", betonte Leimstädtner im Namen des Dachverbandes, der eine Vermittlerrolle zu den verschiedenen Mitgliedsvereinen gespielt hatte. "Inklusion kann nicht mit einem Gesetz verordnet oder von der Politik und öffentlichen Verwaltung geregelt werden, sondern muss in den Köpfen passieren", unterstrich Elsler. Robert Mumelter von People First ging in seiner Stellungnahme auf die Bedeutung des Gesetzes in leichter Sprache ein. "Ziel ist es, dass wir Menschen mit Lernschwierigkeiten für uns selbst sprechen und mitbestimmen, wenn es um uns geht", so Mumelter. "Die schwere Sprache ist für uns ein Hindernis, sie schließt uns aus. Erst durch die leichte Sprache ist es möglich, dass wir mitreden können."

 

 

 

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