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Verbot zur Ausbringung von bienengefährdenden Pflanzenschutzmittel ab 1. Mai teilweise aufgehoben
LPA - Seit Ende März ist die Ausbringung von Pflanzenschutzmitteln, welche die Bienenbestände gefährden, in den Obstbauanlagen verboten. Am Donnerstag, den 1. Mai, um 24 Uhr, wird dieses Verbot für alle Anlagen bis 500 Metern Meereshöhe aufgehoben. Dies teilt das Landesamt für Obst- und Weinbau in einer Aussendung mit.
Die geltenden Bestimmungen zum Schutz der Bienen während der Obstblüte sehen vor, dass die Ausbringung von Wirkstoffen, welche die Bienen gefährden, verboten ist. Die Landesabteilung für Landwirtschaft hat Ende März ein Dekret erlassen, das alle Wirkstoffe, die als bienengefährlich eingestuft werden, anführt. Die Liste der Wirkstoffe ist im Anhang an diese Mitteilung ersichtlich. Für alle Obstbauanlagen oberhalb von 500 Metern Meereshöhe bleibt das Verbot zur Ausbringung von bienengefährdenden Pflanzenschutzmitteln vorerst aufrecht.bch