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126 Landesbedienstete waren 2010-15 in einem Gemeinderat vertreten

Insgesamt 126 Landesbedienstete haben in der vergangenen Gemeinde-Legislaturperiode (Mai 2010 bis 31. März 2015) eine Freistellung vom Dienst für die Ausübung eines örtlichen politischen Mandats in Anspruch genommen. 83 davon waren Männer, 43 Frauen. Diese Zahlen teilt Personallandesrätin Waltraud Deeg in Beantwortung einer Landtagsanfrage zu den politischen Mandatstragenden im Landesdienst mit.

"Mit 126 Landesbediensteten, die in den vergangenen fünf Jahren in den Räten und Ausschüssen der Südtiroler Gemeinden mitgewirkt haben, kommen wir auf einen Prozent der insgesamt rund 13.000 Bediensteten, die in der Zentralverwaltung des Landes, den Landesschulen und den Kindergärten im Einsatz sind", so Verwaltungslandesrätin Waltraud Deeg. Für die Teilnahme an Gemeinderatssitzungen beziehungsweise die Mandatsausübung haben diese 126 Bediensteten knapp 50.000 Stunden (genau 49.756,58 Stunden) an Freistellungen beansprucht. Dies entspricht 6.701,21 Tagen Abwesenheit und geschätzten Kosten von 1,4 Millionen Euro für die Landesverwaltung.  

Die Zahlen sind eine Bilanz der vergangenen fünf Jahre: Laut bisher geltendem Kollektivvertrag hatten Gemeinderäte im Landesdienst in dieser Zeit noch Anspruch auf einen ganzen Tag Freistellung vom Dienst am Tag der Gemeinderatssitzung. Falls diese erst nach Mitternacht endete, durften die Bediensteten zudem auch am Folgetag der Arbeit fernbleiben.

"Im neuen Personalgesetz beschränken wir das Recht auf Freistellung auf die effektive Sitzungdauer einschließlich der Anfahrt vom Arbeits- zum Sitzungsort, wie es auch für Arbeitnehmende im Privatsektor vorgesehen ist", erklärt Landesrätin Deeg. Sie verweist darauf, dass derzeit in die neue Personalordnung noch ein Änderungsantrag eingearbeitet wird, wonach die Gemeinderäte künftig zwei Stunden für jede Gemeinderatssitzung für die Vorbereitung beanspruchen können. Parallel dazu können Fraktionssprecher in Gemeinden mit mehr als 15.000 Einwohnern für maximal 24 Stunden im Monat freigestellt werden. "Bei den Gemeinderätinnen und Gemeinderäten handelt es sich um eine durchaus verträgliche Einschränkung, nachdem die bisherige Bestimmung relativ großzügig war", so die Landesrätin, die davon überzeugt ist, dass die neue Regelung einen vertretbare  Kompromiss darstelle zwischen den Erfordernissen des Arbeitgebers Landesverwaltung, der die Kosten für die Freistellung der Bediensteten trägt, den Gemeinderäten im Landesdienst sowie den Gemeinden selbst.

jw

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