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Land ficht Maßnahmen der landesübergreifenden Zolldirektion an

Die Errichtung einer gemeinsamen Zolldirektion für Südtirol und das Trentino mit Sitz in Trient steht im Widerspruch zum Autonomiestatut. Davon ist die Landesregierung nach wie vor überzeugt. Daher hat sie heute (12. Mai) beschlossen, Maßnahmen der landesübergreifenden Zolldirektion anzufechten.

Zum Jahreswechsel 2013/14 hatte die Agentur für Zollwesen im Rahmen ihrer Neuorganisation eine landesübergreifende Zolldirektion für Bozen und Trient errichtet und zum 1. Jänner 2014 die beiden Landesdirektionen von Trient und Bozen abgeschafft. Zudem wurde ein Wettbewerb zur Besetzung der neuen, länderübergreifenden Führungsposition ausgeschrieben, in der Trient als Dienstsitz angegeben wurde. "Wir haben diese Entscheidungen umgehend wegen Verletzung des Autonomiestatuts angefochten", so Landeshauptmann Arno Kompatscher bei der heutigen Pressekonferenz im Anschluss an die Regierungssitzung, "das Verwaltungsgericht Bozen hat uns recht gegeben." Das Verwaltungsgericht hatte dem Rekurs der Landesregierung stattgegeben und folglich die angefochtenen Maßnahmen aufgehoben.

Nun hat aber der landeübergreifende Zolldirektor, dessen Ernennung ja vom Verwaltungsgericht aufgehoben worden war, Personalentscheidungen getroffen. Und zwar hat er Koordinierungsaufträge verlängert, wiederum im Widerspruch zum Urteil des Verwaltungsgerichts. "Folgerichtig fechten wir auch diese Maßnahmen wegen Verletzung der autonomen Zuständigkeiten an", erklärte der Landeshauptmann, der von einer Entscheidung mit autonomiepolitischer Relevanz sprach.

 

 

 

jw

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