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Durchführungsverordnung für Handel in Gewerbegebieten erlassen

Im Oktober 2014 ist das Landesgesetz in Kraft getreten, das den Einzelhandel in den Gewerbegebieten regelt. Heute (21. April) hat die Landesregierung die dazugehörige Durchführungsverordnung erlassen. "Unser Ziel ist und bleibt es, den Einzelhandel in den Wohn- und nicht in den Gewerbegebieten anzusiedeln. An diesem erfolgreichen Weg halten wir fest", so Landeshauptmann Arno Kompatscher.

Gewerbezonen: Land will durch Raumordung Grenzen vorgeben.

"Um die jahrzehntelang in Südtirol erfolgreich praktizierte Handelspolitik fortzusetzen, muss der Einzelhandel auch in Zukunft in den bewohnten Zentren verankert bleiben. Dies ist eine wichtige Grundlage dafür, Stabilität in den peripheren Landesteilen herzustellen und Abwanderungs-Tendenzen erfolgreich entgegenzuwirken", ist Landeshauptmann Arno Kompatscher überzeugt.

Im Oktober 2014 hat der Landtag eine Änderung zum Raumordnungsgesetz den Einzelhandel in Gewerbegebieten betreffend verabschiedet. "Die neue gesetzliche Regelung sieht in den Gewerbezonen die Möglichkeit von Einzelhandel vor, allerdings in genau beschränktem Ausmaß und nur, wenn die jeweilige Gemeinde dies unterstützt", führte Landeshauptmann Kompatscher heute nach der Sitzung der Landesregierung aus. Bis zum Herbst 2014 war der Einzelhandel in Gewerbegebieten grundsätzlich verboten, aber in Ausnahmefällen erlaubt. Mit der neuen gesetzlichen Regelung ist der Einzelhandel zwar grundsätzlich erlaubt, aber genau definierten Einschränkungen unterworfen.

Per Durchführungsverordnung hat die Landesregierung heute die genaue Regelung definiert.  Die Verordnung regelt die raumplanerischen Befugnisse und Entscheidungswege, damit eine Gemeinde in ihrem Bauleitplan ein Gewerbegebiet für den Einzelhandel ausweisen kann. Dabei sind vier wesentliche Aspekte zu berücksichtigen: die Entfernung von so genannten emissionsstarken Tätigkeiten wie etwa die Verarbeitung von Schotter oder Kompost, die Vermeidung bereits umweltbelasteter Zonen, eine gute Erreichbarkeit sowie die Kompatibilität mit der Nahversorgung vor Ort.

Wie Landeshauptmann Kompatscher erklärte, sind die neue landesgesetzliche Regelung samt Durchführungsverordnung nicht die endgültige Lösung für die Fortsetzung des Südtiroler Weges im Einzelhandel. „Das Verfassungsgericht hat die neue Regelung des Landes zum Einzelhandel in den Gewerbegebieten erneut angefochten. Wir versuchen nun im Einvernehmen mit der Regierung eine Vertagung der Verhandlung zu erreichen, um in der Zwischenzeit auf politischer Ebene eine Lösung zu finden: Wir streben eine Durchführungsbestimmung zum Autonomiestatut an, um auf diese Weise auf lange Sicht abgesichert zu sein“, erklärte Landeshauptmann Kompatscher.

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