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Südtirol Pass65+: Übergangsregelung noch bis Ende April

All jene Senioren, die im Besitz des bisher kostenlosen Abos für den öffentlichen Nahverkehr "Südtirol Pass65+" sind und in den ersten vier Monaten des heurigen Jahres Geburtstag haben oder hatten, haben noch bis Ende April Zeit, ihr Abo zu verlängern und die neue Jahrespauschale von 20 Euro einzuzahlen.

Südtirol Pass65+: Übergangsregelung bis Ende April

Diese Übergangsfrist, die mit 30. April erlischt, wurde deshalb eingeräumt, um den Senioren zu Jahresbeginn genügend Zeit zu geben, sich zu informieren und ihr Abo zu erneuern.

Ab 1. Mai gilt für die bisher kostenlosen Senioren-Abos dann grundsätzlich folgende Regelung: Jeder bereits ausgestellte Südtirol Pass65+  ist bis zum Geburtstag des Besitzers gültig. Wer das Abo für ein weiteres Jahr verlängern möchte, kann dies frühestens einen Monat vorher durch Vorweisen des Abos und Zahlung der Jahrespauschale tun. Dazu  können sich alle Interessierten an die Verkaufsstellen des  Verkehrsverbundes wenden.

Der bevorstehende Ablauf der Fälligkeit der Senioren-Abos wird ab vier Wochen vorher bei jeder Entwertung auf dem Display der blauen Entwertungsautomaten in den Bussen und auf den Zugbahnhöfen angezeigt. Wird der Betrag bis zum Fälligkeitsdatum nicht eingezahlt, erlischt die Gültigkeit des Abos, und das Abo kann nicht mehr verwendet werden bzw. kann erst nach Einzahlung der Jahrespauschale weiter genutzt werden.

Gemäß der von der Landesregierung beschlossenen Tarifreform wurde für den „Südtirol Pass65+" eine Jahrespauschale festgelegt. Nach dieser Regelung zahlen Antragsteller zwischen 64 und 69 Jahren (wie bisher) 150 Euro. Antragsteller, die heuer 70 Jahre alt werden, zahlen  (ab Geburtstag) 75 Euro. Antragsteller ab 71 Jahren zahlen (ab Geburtstag) 20 Euro. Dieses Mindestalter von 71 Jahren wird in den kommenden Jahren jeweils um ein Jahr angehoben.

Wer erstmals das Senioren-Abo Südtirol Pass65+ beantragt, kann dies mittels Formular bei den Verkaufsschaltern des Verkehrsverbundes erledigen. Die Formulare stehen auch im Internet unter www.suedtirolmobil.info als Download zur Verfügung. Für diese neu ausgestellten Abos gilt in den folgenden Jahren das jeweilige Ausstellungsdatum als Fälligkeitstermin.

SAN

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