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Mebo-Center-Urteil: LR Frick sieht Südtiroler Weg bestätigt
LPA - Im Mebo-Center in Bozen darf kein Einzelhandel betrieben werden. Daer Staatsrat in Rom hat heute dieses endgültige Urteil zum Mebo-Center hinterlegt. „Nach so vielen Wirren rund um diese Causa ist nun endlich Klarheit geschaffen. Das stärkt meine Handelspolitik und ist Grundlage für die Fortsetzung des ´Südtiroler Weges` “, so Handelslandesrat Werner Frick in einer ersten Stellungnahme zum Urteil.
Mit dem heutigen endgültigen Urteil des Staatsrates in der Causa Mebo-Center enden ein langer Rechtsstreit und eine langjährige Unsicherheit. Eine Baukonzession der Gemeinde Bozen für das Mebo-Center war in vorangegangenen Gerichtsurteilen als Verkaufsgenehmigung interpretiert worden. „Nach so vielen Wirren rund um diese Causa ist nun endlich Klarheit geschaffen. Das stärkt meine Handelspolitik und ist Grundlage für die Fortsetzung des ´Südtiroler Weges` “, kommentiert Handelslandesrat Frick das Urteil.Der Kassationsgerichtshof hatte bereits im Juli 2002 das Mebo-Urteil verkündet. Die heute hinterlegte genaue Urteilsbegründung ist laut Landesrat Frick die Bestätigung der Position des Landes Südtirol. „Wir sagen resolut Nein zum Einzelhandel und zur Großverteilung im landwirtschaftlichen Grün. Handel muss in den Orten und in belebten Zentren betrieben werden“, gibt Landesrat Frick die Position des Landes wieder.
Der Staatsrat hatte bereits im Juli 2002 die Mebo-Causa behandelt.
In der heute hinterlegten Urteilsbegründung erkennt der Staatsrat die Anwendbarkeit des Südtiroler Urbanistikartikels an, der ein Verkaufsverbot im landwirtschaftlichen Grün vorschreibt. „Damit wird höchstgerichtlich die Handelsurbanistik des Landes Südtirol bestätigt“, so Handelslandesrat Frick.
Die Landesregierung hatte gemeinsam mit der Gemeinde Bozen und dem Verband der Kaufleute und Dienstleister gegen ein Urteil des Bozner Verwaltungsgerichts beim Staatsrat in Rom rekurriert. Das Bozner Verwaltungsgericht hatte das Mebo-Center für „einzelhandelsfähig“ erklärt.
SAN