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Klausur (4): 50 Millionen Euro mehr für den Wohnbau

Der soziale Wohnbau, der Vorschuss auf den Steuerbonus für die Sanierung von Wohnungen, die Zuschüsse für den Bau und den Kauf von Wohnungen sowie die Finanzierung der Erschließungskosten der Gemeinden werden mit zusätzlichen 50 Millionen Euro ausgestattet. Dies hat die Landesregierung heute (27. März) bei ihrer Klausur beschlossen und auch die Zugangskriterien für die Förderungen angepasst.

Die Zuweisung von 50 Millionen Euro erhöht den Förder- und Finanzierungsrahmen des Landes im Wohnungsbau auf 190 Millionen Euro. Die Landesregierung hat heute auf Vorschlag von Landesrat Christian Tommasini aber nicht nur die 50 Millionen Euro zusätzlich zur Verfügung gestellt, sondern die Gelder auch auf die einzelnen Bereiche aufgeteilt. 15 Millionen Euro fließen in die Vorschüsse auf den Steuerbonus bei Sanierungen, zehn Millionen Euro gehen zusätzlich an die Gemeinden für die Finanzierung der Erwerbs- und Erschließungskosten, um fünf Millionen Euro wird das Wohnbauprogramm des Wohnbauinstituts aufgestockt und weitere 20 Millionen Euro werden für die Förderungen für den Bau und den Kauf von Wohnungen zur Verfügung gestellt.

Mit diesen zusätzlichen Geldern, aber auch mit einer Anpassung der Förderkriterien hat die Landesregierung heute sichergestellt, dass alle Gesuchsteller, welche die Voraussetzungen erfüllen, unterstützt werden können und auch weiterhin kein Wettbewerb bzw. keine Rangordnung notwendig ist. Landeshauptmann Arno Kompatscher betonte nach der Klausur der Landesregierung, dass das Land jetzt in der Lage sei, den Bedarf in der Wohnbauförderung zu decken: „Es gab die Sorge, dass Gesuche nicht mehr angenommen werden können, weil die Ausstattung der entsprechenden Förderkapitel nicht ausreicht. Jetzt ermöglichen wir mit geringen Korrekturen einen gezielten Einsatz der Mittel und alle Anspruchsberechtigten können berücksichtigt werden.“

Die Anpassung der Kriterien betrifft das Mindesteinkommen, den Kauf von Wohnungen durch Verwandte sowie die Mindestpunkteanzahl für die Förderungen. Den Sonderfall des Ankaufs der Wohnung durch Verwandte wird es künftig nicht mehr geben, ebenso wird künftig ein Mindesteinkommen für die Gewährung eines Beitrags Voraussetzung. „Damit wollen wir verhindern, dass Menschen mit einem sehr niedrigen Einkommen in die Schuldenfalle tappen. Was das Punktesystem angeht, werden unter 20 Punkten keine Beiträge mehr für den Kauf einer Wohnung und unter 23 Punkten keine Beiträge für Neubau eines Eigenheims mehr gewährt werden“, erklärte der Landeshauptmann.

„Mit der Anpassung der Kriterien sorgen wir auf der einen Seite dafür, dass alle Gesuche bedient werden können und auf der anderen Seite schaffen wir mehr soziale Gerechtigkeit“, zeigt sich Landesrat Tommasini überzeugt.

 

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