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Beiträge und Einkommensgrenzen für Zivilversehrte neu festgelegt

LPA - Neu festgelegt hat die Landesregierung am vergangenen Montag die Höhe des Begleitungsgeldes für Vollinvaliden und Vollblinde, der Sonderzulage für Teilblinde und der Kommunikationszulage für Taubstumme. Dies teilt das Landesamt für Menschen mit Behinderung und Zivilinvaliden in einer Aussendung mit. Ebenfalls beschlossen wurden die Einkommengrenzen für die Renten von Zivilinvaliden, Zivilblinden und Taubstummen.

Nachdem die Monatsbeträge der verschiedenen Zulagen für Zivilversehrte vom Staat im Februar rückwirkend ab 1. Jänner 2003 neu festgelegt wurden, hat auch das Land die Beträge angepasst. Das monatliche Begleitungsgeld für vollständig bewegungsunfähige Invaliden beträgt nunmehr 431,19 Euro, jenes für vollständig Blinde 633,68 Euro. Blinde, die mit Sehhilfe auf beiden Augen ein restliches Sehvermögen von höchstens einem Zwanzigstel aufweisen, erhalten 113,91 Euro. Die Kommunikationszulage für Taubstumme wurde auf 217,66 Euro festgelegt. Die monatlichen Gelder werden ab April ausbezahlt, die noch fehlenden Beträge für die Monate Jänner, Februar und März erhalten die Zivilinvaliden, Zivilblinden und Taubstummen ebenfalls mit der Aprilrate ausbezahlt.

Ebenso festgelegt hat die Landesregierung in ihrer Sitzung vom vergangenen Montag die Einkommensgrenzen für die verschiedenen Invalidenrenten. Vollinvaliden, Voll- und Teilblinde sowie Taubstumme dürfen demnach im Jahr 2003 ein Einkommen von 13.103,20 Euro haben, um in den Genuss einer Invalidenrente zu kommen. Die Einkommensgrenze für Teilinvaliden beträgt in diesem Jahr 3846,05 Euro.

Weitere Informationen erteilt das Landesamt für Menschen mit Behinderung und Zivilinvaliden in der Freiheitsstraße 23 in Bozen. Das Amt ist unter der Rufnummer 0471 411700 oder per Fax unter 0471 411719 erreichbar.

bch

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