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Vereinbarung zur Früherkennung von Lernstörungen unterzeichnet

Gesundheitslandesrätin Martha Stocker und die Bildungslandesräte Philipp Achammer, Christian Tommasini sowie Florian Mussner haben heute Freitag (13. März) eine Vereinbarung zur Früherkennung von Lernstörungen unterzeichnet. Damit soll es gelingen, Schulschwierigkeiten rechtzeitig zu erkennen und im Zusammenspiel zwischen Gesundheitsdiensten und Schulämtern zum Wohle der Betroffenen zu handeln.

Ziel der unterzeichneten Vereinbarung ist es, Lernschwierigkeiten rechtzeitig zu erkennen und zu behandeln.
"Lernstörungen wie Schreibschwächen, spezifische Lesestörungen und Rechenstörungen kommen auch in Südtirol immer häufiger vor", erklärte Landesrätin Stocker anlässlich der Unterzeichnung des Vereinbarungsprotokolls zwischen der Landesabteilung Gesundheit und den drei Schulämtern. Im Gesundheitsbezirk Bozen etwa - wo rund 75 Prozent aller Fälle von Kinder und Jugendlichen mit Bildungsbedarf behandelt werden - ist die Zahl der erstmals Betreuten von 374 im Schuljahr 2010/2011 auf 582 im Schuljahr 2013/2014 angestiegen. Insgesamt wurden im vergangenen Schuljahr 1108 Kinder betreut.

"Für betroffene Kinder und ihren weiteren Schul- und Lebensweg ist es entscheidend, dass Lernschwierigkeiten rechtzeitig erkannt und  richtig behandelt werden", unterstrich Landesrätin Stocker bei der Pressekonferenz. Durch das Protokoll werden die gesetzlichen Vorgaben des Staates umgesetzt und die Vorgangsweise zwischen den drei Bildungsressorts und der Abteilung Gesundheit abgestimmt. "Ich werte diese Zusammenarbeit als eine der wichtigsten, die wir in den vergangenen Jahren aufbauen konnten", dankte Stocker allen Mitgliedern der Arbeitsgruppe aus Vertretern des Bildungssystems des Landes und dem Gesundheitsdienst.

Die Bildungslandesräte Philipp Achammer, Christian Tommasini und Florian Mussner unterstrichen die Bedeutung der Früherkennung. "Es muss das Bemühen des Bildungssystems sein, Schwächen frühzeitig auszugleichen und betroffene Schülerinnen und Schüler zu fördern – noch vor der Diagnose", sagte Landesrat Achammer. "Durch dieses Protokoll wird das Netz zwischen Schule und Gesundheitsdiensten zum Wohle der Kinder enger gespannt", betonte Landesrat Tommasini, der auf die steigende Zahl Betroffener verwies. "Es geht um gezielte Beobachtungen möglichst ab dem Kindergarten, denn es ist wichtig, dass wir das Thema von Beginn an angehen", so Landesrat Mussner.

Die Vereinbarung sieht vor, dass das Bildungsressort, die Kindergärten und Grundschulen Richtlinien zur Früherkennung einer möglichen Entwicklungsauffälligkeit oder Lernstörung festlegen. Im Informationsaustausch zwischen Kindergarten und Schule sollen Risikofaktoren rechtzeitig erkannt und gezielte didaktische Maßnahmen gesetzt werden. Werden durch die Fördermaßnahmen der Schule keine Verbesserungen erreicht, können der Klassenrat und die Schulführungskraft mit Einverständnis der Familie Antrag um Abklärung an den Gesundheitsdienst stellen.

Der Gesundheitsdienst zeichnet sich für die Abklärung nach festgelegten Standards und innerhalb definierter Zeiträume verantwortlich und schließt Vereinbarungen mit den Rehadiensten für eine zeitnahe, therapeutische Unterstützung der betroffenen Kinder. Die enge Zusammenarbeit zwischen der Schule und dem Gesundheitsdienst betrifft jedoch auch die Suche, Auswahl und Entwicklung von geeigneten Instrumenten zur Früherkennung und die Fortführung der gemeinsamen Arbeit in bereichsübergreifenden Arbeitsgruppen.

 

mp

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