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Jägerprüfung: Anmeldungen zur theoretischen Prüfung innerhalb 2. April

Ab sofort und bis zum 2. April können die Anmeldungen zum theoretischen Teil der Jägerprüfung eingereicht werden; dies teilt das Landesamt für Jagd und Fischerei mit.

Der Jagdbefähigungsnachweis ist Voraussetzung für die Ausübung der Jagd. Zur Jägerprüfung, die das Landesamt für Jagd und Fischerei jährlich organisiert, können Personen ab vollendetem 18. Lebensjahr antreten. Dabei muss zuerst eine schriftliche und mündliche Prüfung über Wildkunde und Ökologie, Jagdrecht, Waffenkunde sowie Naturschutz und Jagdkunde bewältigt werden. Danach gilt es, eine Schießprüfung - Kugelschießen und Schrotschießen - zu bestehen. Außerdem bedarf es des Nachweises eines 50-stündigen Revierpraktikums oder eines dreitägigen Jungjäger-Praxiskurses in einer zertifizierten Bildungseinrichtung.

Bis Donnerstag, dem 2. April, können nun wieder die Anmeldungen zum theoretischen Teil der Jägerprüfung eingereicht werden. Nach Bestehen des schriftlichen und mündlichen Teiles dieser Prüfung, die zwischen dem 26. und 30. Mai abgenommen wird, kann die Einschreibung zum praktischen Teil innerhalb 10. Juni erfolgen.

Weitere Informationen und die Formulare finden sich auf: www.provinz.bz.it/forst/wild-jagd/jaegerpruefung.asp

mac

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