News / Archiv
News
LR Berger zu neuer Milchquotenregelung: „Einsatz hat sich gelohnt“
LPA - Der Ministerrat in Rom hat heute das Gesetzesdekret zur Neuregelung der Milchquoten genehmigt, das Landwirtschaftsminister Giovanni Alemanno vorgelegt hatte. Landesrat Hans Berger nimmt die nun verabschiedete Regelung mit Zufriedenheit zur Kenntnis: „Unser Einsatz hat sich gelohnt, die im Vorfeld von uns mit Vehemenz vertretenen Positionen zugunsten der Südtiroler Berglandwirtschaft sind im Text großteils übernommen“, so der Landesrat, der allerdings auch darauf hinweist, dass zum einen oder anderen Punkt noch Vorbehalte angebracht seien. „Das wichtigste ist allerdings, dass ein Quotenverfall abgewehrt werden konnte, da die Milchwirtschaft auch in Zukunft für das Berggebiet von herausragender Bedeutung und in der Berglandwirtschaft die Haupteinnahmequelle bleiben wird.“
Gleich mehrere Treffen mit den Assessoren-Kollegen aus den anderen Regionen, ein persönliches Gespräch mit Landwirtschaftsminister Alemanno, ständige Kontakte mit den zuständigen Beamten in Rom und den Regionen, die bereit waren, die Anliegen der Berglandwirtschaft mitzutragen, waren für Landesrat Berger notwendig gewesen, um die für Südtirol wichtigen Punkte im Entwurf verankert zu wissen. „Dabei sah es anfangs alles andere als rosig für uns aus, hätte der erste vorgelegte Entwurf doch herbe Quoteneinbußen für Südtirol zur Folge gehabt“, so Berger. „Diese Gefahr ist mit der neuen Fassung nun abgewendet, was all jene freuen wird, die sich bisher an die Regeln gehalten haben“, so Berger. Wäre das Dekret in seiner ersten Fassung verabschiedet worden, wären sie gegenüber jenen, die sich über alle Grenzen hinweggesetzt haben, noch arg benachteiligt worden.
Das neue Dekret, das in letzter Minute vor Beginn des neuen Milchwirtschaftsjahres (am 1. April) vom Ministerrat gutgeheißen worden ist, enthält nun spezielle Schutzklauseln für die Berglandwirtschaft auch unter Bezugnahme auf die in Südtirol gängige Rechtsform des Geschlossenen Hofes. „Das ist auch jener Teil des Dekretes, der für uns besonders wichtig ist“, so Berger. Für Südtirols Milchbauern wird es demnach auch zukünftig eine Vorzugsschiene bei der Kompensierung geben. Das heißt, alle im Land verfallenen Quoten müssen auch wieder dorthin zurückkehren.
Was eventuelle Strafen bei Überlieferung betrifft, müssen die Milchhöfe am Ende eines jeden Monats für die betroffenen Bauern eine entsprechende Abgabe an die zentrale Zahlungsstelle AGEA nach Rom überweisen. Allerdings nicht in bar, wie dies im ersten Entwurf noch gefordert wurde. Vielmehr wurde einem Antrag stattgegeben, dass die Zahlung auch mittels Bankgarantie erfolgen kann. „Für diese Möglichkeit hatten wir uns in den letzten Wochen vehement eingesetzt, um zu verhindern, dass ein Teil des Milchgeldes der Bauern einbehalten werden muss, was wiederum einen enormen Verlust an Kaufkraft bedeuten würde“, so der Landesrat. „Die Regelung der Bankgarantie sichert den Bauern vorerst die Verfügung über ihr Milchgeld.“
Zudem kann nach erfolgter Kompensierung, mittels derer die Bauern ihr „Quotenkonto“ in Ordnung bringen können, eine Freistellung der entsprechenden Bankgarantie erfolgen. Noch zu klären wird dabei sein, wie die Regelung eines zehnprozentigen Rückbehalts dieser Strafen durch die AGEA umgesetzt wird. „Die Anwendung geht aus dem Dekret nicht klar hervor und damit steht das Risiko für die Überlieferer im Raum, auch nach erfolgter Kompensierung noch eine Strafgebühr in Höhe von zehn Prozent des Gesamtbetrages zahlen zu müssen“, so Berger.
Das Dekret sieht zudem vor, dass für die Milchlieferung täglich ein Lieferschein ausgefüllt und vom Bauern, dem Frächter und dem Vertreter des Milchhofes unterzeichnet werden muss, um das in Italien grassierende Problem der so genannten Schwarzmilch in den Griff zu bekommen. „Diese Regelung würde an sich einen sinnlosen Bürokratismus bedeuten“, so Landesrat Berger. Er weist aber auch darauf hin, dass bereits im Vorfeld vereinbart worden sei, diesen Passus mit der noch zu erlassenden Durchführungsbestimmung zu präzisieren: „Es soll darin vorgesehen werden, alle im Lieferschein enthaltenen Angaben auch auf elektronischem Wege zu übermitteln“, so Berger. „Dies ist vor allem für Südtirol ein enormer Vorteil, erfassen wir doch bereits heute elektronisch alle relevanten Daten.“
Das heute verabschiedete Dekret tritt mit 1. April in Kraft, wobei es nun allerdings noch den parlamentarischen Weg gehen muss, um in ein Gesetz umgewandelt zu werden. „Dabei sind heftige Kontroversen auch zwischen den einzelnen Regionen zu erwarten, weshalb der Einsatz unserer Parlamentarier zur Wahrung der Interessen der Südtiroler Berglandwirtschaft von besonderer Bedeutung sein wird“, Berger.
LPA