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Fall „Trony“: LR Frick zufrieden über Ablehnung des Rekurses

LPA - Das Bozner Verwaltungsgericht hat dem von der Firma Anesi gegen die Durchführungsverordnung des Landes eingereichten Rekurs nicht stattgegeben. Wirtschaftslandesrat Werner Frick sieht die Vorgangsweise der Landesregierung dadurch betätigt. Die Landesregierung hatte den Antrag der Firma Anesi um Detailverkauf von Elektrogeräten im Gewerbegebiet unter dem Geschäftsnamen „Trony“ abgelehnt.

Das Verwaltungsgericht hat den von der Firma Anesi eingereichten Rekurs gegen das Land nunmehr definitiv abgelehnt. Zufrieden über den Ausgang des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens im Fall „Trony“ zeigt sich Wirtschaftslandesrat Werner Frick: „Damit wird die Korrektheit der Durchführungsverordnung der Landesregierung bestätigt, mit welcher Ausnahmen zum Verkauf in Gewerbegebieten ermächtigt werden“, so Frick. Wie berichtet hatte die Landesregierung den Antrag der Firma Anesi um Detailverkauf von Elektrogeräten im Gewerbegebiet abgelehnt.

SAN

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