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Pflanzenschutzmittel: Verpflichtende Aus- und Weiterbildung für Anwender

Für den Ankauf und die Verwendung von Pflanzenschutzmitteln ist ein gültiger Befähigungsnachweis erforderlich. Seit dem Beschluss der Landesregierung vom 25. November ist die Bestimmung in Kraft, dass nicht nur die Käufer, sondern alle Anwender von Pflanzenschutzmitteln zur Aus- und Weiterbildung verpflichtet sind und die Anzahl der Kursstunden höher ist.

Für die Neuausstellung des Befähigungsnachweises sind der Besuch eines 20-stündigen Grundausbildungskurses (früher waren es drei Stunden) und das Bestehen einer Eignungsprüfung in Quizform vorgeschrieben. Voraussetzung für die Teilnahme an der Prüfung ist die Volljährigkeit. Von der Verpflichtung zum Besuch des Grundausbildungskurses befreit sind Personen, die im Besitz des Abschlussdiploms einer fünfjährigen Fach- oder Oberschule oder einer mindestens dreijährigen Universität einer der folgenden Fachrichtungen sind: Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Biologie, Natur- oder Umweltwissenschaften, Chemie, Pharmazie, Medizin, Veterinärmedizin. Für die Erlangung des Befähigungsnachweises ist aber in jedem Fall das Bestehen der Eignungsprüfung erforderlich. Die Kursgebühr für die Grundausbildung für berufliche Verwender von Pflanzenschutzmitteln (Ankauf und Verwendung) beträgt 80 Euro.

Termine für die Grundausbildungskurse in deutscher Sprache (eine Anmeldung bis spätestens eine Woche vor Kursbeginn ist erforderlich): 11. bis 13. Februar an der Fachschule für Obst-, Wein- und Gartenbau Laimburg in Pfatten; 9. bis 11. März bei der VI.P Latsch; 18. bis 20. November an der Fachschule für Obst-, Wein- und Gartenbau Laimburg in Pfatten.

Prüfungstermine für den Erhalt des Befähigungsnachweises zum Ankauf und zur Verwendung von Pflanzenschutzmitteln: am 27. Februar an der Fachschule Laimburg; am 16. März an der Fachschule Laimburg; am 23. März bei der VI.P Latsch; am 20. April an der Fachschule Laimburg; am 27. November an der Fachschule Laimburg; am 3. Dezember an der Fachschule Laimburg.

Auch für den Verkauf von Pflanzenschutzmitteln und die Beratung im Bereich des integrierten Pflanzenschutzes ist ein entsprechender gültiger Befähigungsnachweis erforderlich. Für den Erhalt dieses Befähigungsnachweises ist das Bestehen einer Eignungsprüfung vorgesehen. Voraussetzung für die Zulassung zur Eignungsprüfung ist der Besuch eines 25-stündigen Grundausbildungskurses; davon finden 20 Stunden gemeinsam mit den beruflichen Anwendern statt; in einem zusätzlichen fünfstündigen Kursmodul werden spezifische Themen für Verkäufer bzw. für Berater behandelt. Die Befähigungsnachweise für Verkäufer und für Berater gelten auch als Befähigungsnachweis für den Ankauf und die Verwendung von Pflanzenschutzmitteln.

Die Gültigkeitsdauer des Befähigungsnachweises beträgt fünf Jahre, für die Verlängerung ist keine Prüfung vorgeschrieben. Es ist allerdings erforderlich, eine spezifische Fortbildung im Ausmaß von mindestens zwölf Stunden nachzuweisen; diese verpflichtende Fortbildung muss innerhalb der fünfjährigen Gültigkeitsdauer des Befähigungsnachweises erfolgen. Die Fortbildung kann entweder durch den Besuch spezifischer, vom Landesamt für Obst- und Weinbau organisierter Kurse oder durch die Teilnahme an Kursen und/oder Veranstaltungen, die von anderen Bildungsanbietern abgehalten werden, absolviert werden. Das Amt für Obst- und Weinbau bietet mehrere zweitägige Blockkurse zu insgesamt zwölf Stunden an; pro Kurstag werden sechs Stunden anerkannt. Die Kursgebühr für die vom Amt für Obst und Weinbau für die Verlängerung des Befähigungsnachweises für den Ankauf und die Verwendung von Pflanzenschutzmitteln veranstalteten Fortbildungskurse beträgt 24 Euro für einen Tag (sechs Stunden) und 48 Euro für zwei Tage (zwölf Stunden).

Termine für vom Amt für Obst- und Weinbau veranstaltete Fortbildungskurse in deutscher Sprache (eine Anmeldung bis spätestens eine Woche vor Kursbeginn ist erforderlich): 19. Februar Fachschule für Obst-, Wein- und Gartenbau Laimburg in Pfatten; 20. Februar Fachschule Laimburg; 26. März VI.P Latsch; 27. März VI.P Latsch; 30. März Fachschule Laimburg; 31. März Fachschule Laimburg; 16. April Fachschule Laimburg; 17. April Fachschule Laimburg; 21. Mai Fachschule für Landwirtschaft Salern bei Vahrn; 22. Mai Fachschule Salern; 28. Mai Fachschule für Landwirtschaft Dietenheim bei Bruneck; 29. Mai Fachschule Dietenheim.

Weitere Informationen sind im Landesamt für Obst- und Weinbau im Landhaus 6 in der Brennerstraße 6 in Bozen erhältlich: Telefon 0471 415013 (vormittags), E-Mail obst-weinbau@provinz.bz.it, Homepage www.provinz.bz.it/landwirtschaft

mac

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