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Kraftwerk St. Anton: Konzession der Eisackwerk GmbH zugewiesen

Die Landesregierung hat heute (3. Februar) die an die SEL AG 2009 vergebene Konzession zur Führung des Kraftwerks St. Anton annulliert und wird diese nun der Eisackwerk GmbH zuweisen. Damit wird die Rechtsmäßigkeit wiederhergestellt, ein großer Schaden für das Land abgewendet und ein Grundstein für die neue Energiepolitik Südtirols gelegt.

Die Konzession für das Kraftwerk St. Anton hat die Landesregierung heute der Eisackwerk GmbH zugesprochen
Die Landesregierung hat einen weiteren Schritt zur Sanierung der unrechtmäßig vergebenen Energie-Konzessionen gesetzt, indem sie die an die SEL AG im Jahr 2009 vergebene Konzession für die Führung des Kraftwerks St. Anton annulliert hat. Die Konzession wird nun der Eisackwerk GmbH zugesprochen, deren Projekt ursprünglich von den zuständigen Landesämtern als das Beste bewertet worden war, in der Folge jedoch von der Landesregierung 2009 der SEL AG erteilt wurde.

"Mit dem heutigen Beschluss wird ein weiterer wichtiger Schritt zur Wiederherstellung der Rechtmäßigkeit und der Rechtssicherheit im Energiesektor gesetzt", betont Landeshauptmann Arno Kompatscher.

Die Eisackwerk GmbH werde ihrerseits die Klagen und Schadenersatzforderungen zurückziehen, womit ein großer finanzieller Schaden für den Steuerzahler abgewendet werden könne. Die Eisackwerk GmbH hatte 2014 eine Schadenersatzklage von 480 Millionen Euro gegen die SEL AG und die Landesverwaltung eingereicht.

"Die SEL-Gruppe bleibt weiterhin Eigentümer der Anlage in St. Anton mit einem Liegenschaftswert von neun Millionen Euro. Die Eisackwerk GmbH wird ab April 2015 einen Mietzins von 500.000 Euro jährlich zahlen plus 600.000 Euro Miete im Jahr für die Nutzungsdauer der Maschinen“, erklärt Energielandesrat Richard Theiner.  "Gemeinsam mit dem Bestreben der Fusion zwischen SEL AG und Etschwerke AG ist damit endgültig der Grundstein für eine neue Ausrichtung der Südtiroler Energiepolitik gelegt. Nach jahrelangen Rechtsstreitigkeiten können wir uns endlich für wichtige Anliegen der Südtiroler Bevölkerung wie die Versorgungssicherheit, die Qualität der Dienstleitungen sowie ein neues Tarifsystem einsetzen", unterstreicht Theiner.

"Die Landesregierung hat sich in ihrer heutigen Entscheidung den Empfehlungen des Bologneser Rechtsexperten Professor Giuseppe Caia angeschlossen. Dieser hatte in seinem Gutachten empfohlen, die ausgestellte Konzession für das Kraftwerk St. Anton zu annullieren und der Eisackwerk GmbH zuzuweisen", so Landesrat Theiner. Die Grundlage dafür findet sich im Urteil 138 des Landesgerichtes Bozen aus dem Jahr 2013.

rm

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