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LR Frick: Klarheit geschafft, Prinzip bestätigt

LPA - Als "wichtige Verordnung, die Klarheit schafft und das bewährte Prinzip des grundsätzlichen Verkaufsverbots in Gewerbegebieten bestätigt", bezeichnet Landesrat Frick die heute von der Landesregierung beschlossenen Warenposten zur Regelung des Einzelhandels in Gewerbegebieten. Die Verordnung sei im Landesraumordnungsgesetz vorgesehen und der Schlussakkord der großen Südtiroler Handelsreform, so LR Frick.

Die Südtiroler Landesregierung hat heute auf Vorschlag von Landesrat Werner Frick 35 Warenposten festgelegt, die in Gewerbegebieten verkauft werden dürfen. Mit der neuen Verordnung wird es den Betrieben ermöglicht, Gegenstände zu verkaufen, die mit ihrer Tätigkeit direkt zusammenhängen. "Es handelt sich dabei um eine Ausnahme vom grundsätzlichen Verbot des Einzelhandels in Gewerbegebieten", erklärt der Landesrat in einer Aussendung. Der Verkauf für einen der Warenposten - das ist eine homogene Warengruppe wie zum Beispiel "Glaswaren", "Eisenwaren" oder "Möbelwaren" - ist dann erlaubt, wenn im Betrieb eine handwerkliche oder industrielle Tätigkeit vorherrscht. "Dass diese Handwerks- und Industrietätigkeit vorherrschend ist, kann auch mittels Überprüfung des Umsatzes festgestellt werden", betont LR Frick in der Aussendung.

bch

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