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Seniorenmensen: Ab 1. April gelten neue Essenspreise
LPA - Die Führung und Zugangsbedingungen für Seniorenmensen sind von der Landesregierung neu geregelt worden. Die neue Mensaregelung tritt mit 1. April 2003 in Kraft. Ab diesem Termin gelten neue Essenspreise in den Seniorenmensen, in Bozen, Meran und Bruneck.
Für die Führung der Seniorenmensen waren bisher die Bezirksgemeinschaften bzw. Gemeinden und in Bozen der Betrieb für Soziale Dienste zuständig. Diese Körperschaften können nun Konventionen mit privaten Nonprofit-Organisationen abschließen, was in Bruneck und Bozen bereits der Fall ist. Die Zugangsbedingungen für die Mensadienste wurden kürzlich in ihren Grundzügen für all diese Betreiber vereinbart.Für die Benützer der Mensen wurden die Essenspreise neu festgelegt. Für Personen mit einem bereinigten Jahreseinkommen unter dem sozialen Mindesteinkommen (Einzelperson allein lebend 4.953,60 Euro, der Betrag ist bei 100 Prozent Invalidität auf 7.017.60 Euro erhöht) gilt landesweit ein einheitlicher Mindesttarif von 2,50 Euro für eine volle Mahlzeit. Personen mit einem bereinigten Jahreseinkommen über 4.9.53,60 Euro müssen einen höheren Essenspreis bezahlen. Dieser Höchsttarif hängt von den Gesamtherstellungskosten, den Raum- und Personalkosten ab und beträgt in der Regel auch nur 60 Prozent dieser Gesamtkosten. "Die Seniorenmensen bleibt ein mit Landesmitteln geförderten Sozialdienst und ist ein wichtiger Basisdienst zur Unterstützung der Selbständigkeit der Senioren", so der geschäftsführende Direktor des Landesamts für Senioren und Sozialsprengel, Josef Gasteiger.
Die neue Mensaregelung tritt mit 1. April 2003 in Kraft. Benützer von Seniorenmensen, welche ab 1. April nicht den höheren Tarif in der besuchten Mensa bezahlen wollen, sollen sich im zuständigen Sozialsprengel vor diesem Datum den Tarifs berechnen lassen.
Die Führung der Seniorenmensen liegt in der Hand der Bezirksgemeinschaften bzw. der Gemeinden bzw. in Bozen beim Betrieb für Soziale Dienste. Diese Körperschaften können zwecks Erbringung der Leistung Konventionen mit privaten Nonprofitorganisationen abschließen, was in Bruneck und Bozen bereits der Fall ist.
Weitere Information erteilen die jeweiligen Sozialsprengel.
SAN