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Seniorenmensen: Ab 1. April neue Essenspreise
LPA - Die Landesregierung hat die Führung und Zugangsbedingungen für Seniorenmensen neu geregelt. Die Essenspreise wurden geändert. Die neue Mensaregelung tritt mit 1. April 2003 in Kraft. Derzeit gibt es in Bozen, Meran und Bruneck Seniorenmensen.
Für die Führung der Seniorenmensen waren bisher die Bezirksgemeinschaften bzw. Gemeinden und in Bozen der Betrieb für Soziale Dienste zuständig. Diese Körperschaften können Konventionen mit privaten Nonprofitorganisationen abschließen, was in Bruneck und Bozen bereits der Fall ist. Die Zugangsbedingungen für die Mensadienste wurden kürzlich in ihren Grundzügen für all diese Betreiber vereinbart.
Für die Benützer der Mensen sind die Essenspreise neu geregelt. Für Personen mit einem bereinigten Jahreseinkommen unter dem sozialen Mindesteinkommen (Einzelperson alleinlebend 4.953,60 Euro, der Betrag ist bei 100 Prozent Invalidität auf 7.017.60 Euro erhöht) gilt landesweit ein einheitlicher Mindesttarif von 2,50 Euro für eine volle Mahlzeit. Personen mit einem bereinigten Jahreseinkommen über 4.9.53,60 Euro müssen einen höheren Essenspreis bezahlen. Dieser Höchsttarif hängt von den Gesamtherstellungskosten ab und beträgt in der Regel auch nur 60 Prozent dieser Gesamtkosten. "Die Seniorenmensen bleibet ein mit Landesmitteln geförderten Sozialdienst und ist ein wichtiger Basisdienst zur Unterstützung der Selbständigkeit der Senioren", so der geschäftsführende Direktor des Landesamts für Senioren und Sozialsprengel, Josef Gasteiger.
Die neue Mensaregelung tritt mit 1. April 2003 in Kraft. Benützer von Seniorenmensen, welche ab 1. April nicht den höheren Tarif in der besuchten Mensa bezahlen wollen, sollen sich im zuständigen Sozialsprengel vor diesem Datum die Berechnung für die Gewährung des Mindesttarifs machen lassen.
Zuständig für die Führung sind die Bezirksgemeinschaften bzw. Gemeinden, in Bozen der Betrieb für Soziale Dienste. Diese Körperschaften können zwecks Erbringung der Leistung Konventionen mit privaten Nonprofitorganisationen abschließen, was in Bruneck und Bozen bereits der Fall ist.
Für weitere Information sind die jeweiligen Sozialsprengel zuständig.
SAN