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Abo+ für Studenten mit neuen Funktionen: Grenzüberschreitend gültig

Volljährige Nutzer können ihr Abo+ ab sofort mit einer zusätzlichen Zahlfunktion ausstatten. Damit kann eine ganze Reihe von Diensten im öffentlichen Nahverkehr genutzt werden: von der Fahrradmitnahme bis hin zu Bahnfahrten auf der Strecke Brenner-Innsbruck bzw. Innichen-Lienz.

Neue Zusatzfunktionen gibt's für das Abo+ von Studenten

Die Zahloption des Abo+ für Studenten wird nicht automatisch aktiviert, sondern muss über www.suedtirolmobil.info beantragt werden. Nach Aktivierung der Zahlfunktion können die Nutzer das Abo über ihr Online-Benutzerkonto im Südtirol-Pass-Portal mit einem Guthaben aufladen, die Fahrten kontrollieren und das Abo+ bei Verlust blockieren. Falls vorhanden, kann auch die ÖBB-Vorteilscard über dieses Portal registriert werden: Dadurch werden die Tarife der österreichischen Teilstrecke zum jeweiligen Vorteilspreis schon beim Einsteigen an den Südtiroler Bahnhöfen abgebucht. Neben der grenzüberschreitenden Gültigkeit bietet die neue Zahlfunktion auch eine Reihe anderer Vorteile. So können die Mitnahme von Fahrrädern oder Tieren oder die Nutzung der Nightliner-Busse künftig mit dem Abo+ bezahlt werden.

Für Mobilitätslandesrat Florian Mussner ist dies "ein Meilenstein in der Entwicklung des Südtirol-Passes und ein nächster Schritt dahin, ihn zu einer nutzerfreundlichen Multifunktionskarte auszubauen". Die Nutzung des normalen Südtirol-Passes für den Nightliner und die Registrierung der ÖBB-Vorteilscard sowie die Wahl einer Zahlfunktion für die Abo65+ der Senioren ist bereits seit einiger Zeit möglich. "Jetzt, pünktlich zum Start der neuen grenzüberschreitenden Bahnverbindungen Richtung Innsbruck und Lienz, haben wir diese Zusatzfunktionen auch auf die Abos der Studenten ausgedehnt", so Mussner.

Wichtig für die Nutzer: Die mit einer zusätzlichen Zahlfunktion ausgestatteten Abo+ sind wie ein normaler Südtirol-Pass zu verwenden, samt Ein- und Auschecken in den Überlandbussen bzw. Eingabe des Zielcodes auf den Bahnhöfen. Die Aktivierung der Zusatzdienste kann nicht rückgängig gemacht werden.

chr

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