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LRin Deeg stellt Gewerkschaften Personalgesetzentwurf vor

Den Entwurf der neuen Landespersonalordnung hat Landesrätin Waltraud Deeg heute Vormittag (26. 11.) den Gewerkschaften vorgestellt. „Mit dieser neuen Personalordnung wollen wir die zeitgemäßen Voraussetzungen schaffen, der unseren Mitarbeitenden Sicherheit, Anerkennung, Flexibilität, Entwicklungsmöglichkeiten und Entlohnungsgerechtigkeit bietet und die Verwaltung zukunftsfest macht", so die LRin.

LRin Deeg und Personalchef Schaller haben heute den Gewerkschaften den Entwurf der neuen Personalordnung vorgestellt - Foto: LPA/jw

Im Sitzungssaal der Landespersonalabteilung in der Rittnerstraße in Bozen haben sich heute Vormittag Personallandesrätin Deeg und Personaldirektor Schaller mit den für den Öffentlichen Dienst zuständigen Gewerkschaftsvertretenden an einen Tisch gesetzt. Es ging um die Vorstellung des vom Landesressort Familie und Verwaltung und der Landespersonalabteilung erarbeiteten Gesetzestext für eine neue Landespersonalordnung. Dabei wurden die einzelnen Artikel der Gesetzesvorlage Punkt für Punkt besprochen.

Zum Auftakt verwies die Landesrätin auf die vier Eckpunkte der Novelle, nämlich: das Zusammenspiel junger und erfahrener Mitarbeitender, die Anerkennung von individueller und von Team-Leistung, die Entlohnungsgerechtigkeit, die Mobilität und Flexibilität sowie die Erfüllung des sozialen Auftrags.

Landespersonaldirektor Engelbert Schaller stellte dann den Gewerkschaften das Dokument im Detail vor. Er betonte dabei, dass den Anregungen der Gewerkschaften Rechnung getragen werde: Man werde mit dem Reformgesetz den Rahmen vorgeben, die weiteren Inhalte - darunter beispielsweise das Disziplinarverfahren, die Berufsbilder, die Entlohnung und die Wartestände würden über Kollektivverträge für die verschiedenen Bereiche der öffentlichen Verwaltung geregelt. "Der Entwurf trägt natürlich den europäischen und gesamtstaatlichen Vorgaben Rechnung", so Personaldirektor Schaller, "zudem haben wir uns auch die Arbeitgerichtsurteile für den öffentlichen Bereich der vergangenen Jahre gut angeschaut."

Der Text bot mehrfach Diskussionsstoff, beginnend bei Artikel 3: Darin ist unter anderem festgeschrieben, dass öffentlich Bedienstete, die Aufgaben wahrnehmen, die über ihre Funktionsebene hinausgehen, nicht automatisch das Anrecht auf die höhere Funktion erwerben. "Darin unterscheidet sich das Personalrecht des öffentlichen Dienstes vom allgemeinen Arbeitsrecht (Art. 2103 ZGB), wobei allerdings die Möglichkeit besteht, durch die Beteiligung an den öffentlichen Wettbewerben in höhere Funktionsebenen aufzusteigen ", erklärte Personaldirektor Schaller. Auch über Mobilität, Unvereinbarkeit, sowie die Krankheitsbescheinigungen und über die Gewerkschaftsrechte wurde eingehend gesprochen.

"Da noch Informations- und Klärungsbedarf angemeldet wurde, haben wir für den Freitagnachmittag ein weiteres Treffen anberaumt", so Landesrätin Deeg, die fortfährt: "Wir sind auf alle Fälle verhandlungsbereit, doch unsere Prinzipien werden wir nicht über Bord werfen. Wir haben unser Ziel vor Augen, nämlich, die öffentliche Verwaltung effizient, transparent und zukunftsfähig aufzustellen."

jw

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