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Neues Personalgesetz: Entwurf wird Gewerkschaften vorgestellt

Das Zusammenspiel von Jung und Alt, die Anerkennung von Leistung, die Entlohnungsgerechtigkeit, Mobilität und Flexibilität sowie die Erfüllung des sozialen Auftrags: das sind die vier Säulen, auf die das neue Landespersonalgesetz aufbaut. Den Entwurf werden Landesrätin Waltraud Deeg und Landespersonalchef Engelbert Schaller morgen (26. November) den Gewerkschaften vorstellen.

Den Entwurf des neuen Personalgesetzes werden LRin Deeg und Personalchef Schaller morgen den Gewerkschaften vorlegen - Foto: LPA/Pertl

"Eine stärkere Koppelung der Entlohnung an die individuelle Leistung und an jene in der Gruppe" oder "für das Personal des Landes und der öffentlichen Körperschaften, die ihm unterstellt sind ... wird im Rahmen der vom bereichsübergreifenden Kollektivvertrag vorgesehenen Grenzen die gleiche Entlohnung gewährleistet": Eines der Ziele der im Entwurf vorliegenden Personalordnung ist mehr Gerechtigkeit bei der Entlohnung.

"Wir wollen die Entlohnung stärker an die Leistung koppeln sowie in und zwischen den öffentlichen Körperschaften abgleichen", erklärt Landesrätin Deeg, "davon versprechen wir uns mehr Motivation und Anerkennung für diejenigen, die mehr Arbeitsbelastung auf sich nehmen." Derzeit erstellt das Verwaltungsressort einen Katalog der Führungskräftevergütungen in der Landesverwaltung und in den  öffentlichen Körperschaften. "Wir werden die Entlohnungen und deren Zusammensetzung genauer analysieren", so die Personallandesrätin, "auch weil eine Mobilität nur möglich ist, wenn Gehälter transparent und nachvollziehbar sind."

Aber noch eine Reihe weiterer Neuerungen beinhaltet der von Landesressort Familie und Verwaltung und der Landespersonalabteilung erarbeitete Gesetzestext: So sollen die Stabübergabe zwischen älteren Bediensteten und jungen erleichtert werden, die Mobilität von Führungskräften und Bediensteten verstärkt, auf Weiterentwicklung und Fortbildung gesetzt und der Austausch zwischen öffentlicher Verwaltung und Privatwirtschaft gefördert werden.

Ihrem sozialen Auftrag soll die öffentliche Verwaltung weiterhin nachkommen. "Zu diesem Zweck werden das Aufnahmeverfahren für Personen mit Beeinträchtigungen vereinfacht und das Stellenkontingent ausgebaut", so die Personallandesrätin. Zudem soll öffentlich Bediensteten mit Beeinträchtigungen künftig ein Sonderurlaub von bis zu zehn Tagen für die Teilnahme an Sportwettkämpfen zugestanden werden.

"Die öffentliche Verwaltung soll effizient, transparent, zukunftsfähig und verantwortungsbewusst handeln", erklärt Landesrätin Deeg, "wesentlich für diesen Neuerungsprozess sind die Mitarbeitenden. Mit der neuen Personalordnung wollen wir neue, zukunftsorientierte Rahmenbedingungen als Voraussetzung für eine zukunfstfeste Verwaltung schaffen."

jw

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