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Studienbeihilfen für das Gesundheitspersonal

Das Amt für die Ausbildung des Gesundheitspersonals teilt mit, dass für die Grundausbildung der Gesundheitsberufe sowie der Fach- und Hilfskräfte im Gesundheitsbereich für das Schuljahr 2014/2015 Studienbeihilfen gewährt werden.

In den Genuss der Studienbeihilfe im Bereich der Gesundheitsberufe können Studenten gelangen, deren Familieneinkommen (nach Abzug der Freibeträge) im Jahre 2013 weniger als 32.000,00 Euro betrug. Die Höhe der Studienbeihilfe ist nach dem Einkommen der Familie gestaffelt.
Formblätter für die Gesuche sind im Landesamt für die Ausbildung des Gesundheitspersonals, Assessorat für Gesundheitswesen, Kanonikus-Gamper-Str. 1, 3. Stock, Zimmer 380, Bozen, erhältlich.

Es gelten folgende Einreichetermine:

  • 22. Dezember 2014 für jene Kurse, die im Zeitraum vom 01.08 bis 31.12.2014 beginnen oder begonnen haben
  • 29. Mai 2015 für jene Kurse, die im Zeitraum vom 01.01 bis 31.07.2015 beginnen.

Die Formulare und die Kriterien für die Zuweisung können von der folgenden Web-Seite heruntergeladen werden:
http://www.provinz.bz.it/gesundheitswesen/gesundheitspersonal/beihilfen-gesundheitspersonal.asp

Für weitere Auskünfte steht das Amt für die Ausbildung des Gesundheitspersonals zur Verfügung (Claudia Paulato - Tel. 0471 418152 oder 0471 418140, E-Mail: claudia.paulato@provinz.bz.it).

me

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