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Personalordnung des Landes: Reformentwurf steht

Eine der Schienen des Projekts "Verwaltungsinnovation 2018" ist gelegt: Der Entwurf für das neue Landespersonalgesetz ist ausformuliert. Nachdem die Landesregierung im Oktober die Leitlinien genehmigt und der Landesrätin für Familie und Verwaltung, Waltraud Deeg, grünes Licht zum Weiterarbeiten gegeben hatte, liegt nun der Entwurf für das neue Personalgesetz vor.

Der Reformentwurf für das neue Personalgesetz steht

"Die öffentliche Verwaltung soll effizient, transparent, zukunftsfähig und verantwortungsbewusst handeln", erklärt Landesrätin Deeg, "wesentlich für diesen Neuerungsprozess sind die Mitarbeitenden. Mit der neuen Personalordnung wollen wir neue, zukunftsorientierte Rahmenbedingungen schaffen."

Dazu baut das neue Personalgesetz auf mehreren Grundsätzen auf: ein fruchtbringendes Zusammenspiel von Jung und Alt, Anerkennung von Leistung und Gerechtigkeit bei der Entlohnung, Mobilität und Flexibilität und schließlich den sozialen Auftrag, den die öffentliche Verwaltung als Südtirols größter Arbeitgeber zu erfüllen hat.

"Nach diesen Grundsätzen haben wir den Vorschlag für das neue Personalgesetz ausgerichtet", erklärt Landesrätin Deeg. So sei geplant, die Stabübergabe zwischen älteren Bediensteten und jungen zu erleichtern. "Das wollen wir vorrangig über den so genannten Generationenpakt erreichen", erklärt Landesrätin Deeg, "aber auch durch die Pensionierung von Bediensteten, welche die entsprechenden Voraussetzungen erfüllen. Denn eine gut aufgestellte Verwaltung benötigt beides: die Erfahrung älterer Bediensteter und die neuen Ideen junger Leute", so die Personallandesrätin.

Auch auf eine stärkere Mobilität von Führungskräften und Bediensteten zielt der im Entwurf vorliegende Gesetzestext ab. Ermöglicht werden soll zudem ein Austausch zwischen öffentlicher Verwaltung und Privatwirtschaft zu Aus- und Fortbildungszwecken.

Die Entlohnung soll sich verstärkt an der Leistung orientieren. "Wir wollen die Entlohnung stärker an die Leistung koppeln und zugleich gleiche Entlohnung unter den Körperschaften gewährleisten", so Landesrätin Deeg, "davon versprechen wir uns mehr Motivation und Anerkennung für diejenigen, die mehr Arbeitsbelastung auf sich nehmen."

"Wo Privilegien abgebaut werden, wird die Neuordnung natürlich auch weh tun", ist sich Landesrätin Deeg bewusst, "etwa bei der Reduzierung der Freistellungen für die Ausübung von Lokalmandaten auf die effektive Sitzungszeit."

"Den sozialen Auftrag, den wir als öffentliche Verwaltung zu erfüllen haben, wollen wir verstärkt wahrnehmen", kündigt die Personallandesrätin an. Zu diesem Zweck soll unter anderem das Stellenkontingent für Personen mit Beeinträchtigung ausgebaut werden.

Nachdem der Entwurf des Personalgesetzes steht, folgt nun die Diskussion mit den Gewerkschaften, bevor die Gesetzesnovelle der Landesregierung zur Beschlussfassung unterbreitet wird.

jw

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