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Kleine und mittlere Wasserableitungen: Gesetzentwurf abgesegnet

Nach der Neuregelung der großen Wasserableitungen liegt nun auch der Vorschlag für jene der kleinen und mittleren Ableitungen vor. Die Landesregierung hat heute (11. November) den von Landesrat Richard Theiner ausgearbeiteten Entwurf gutgeheißen. Er folgt den Leitlinien der Entbürokratisierung, Transparenz und nachhaltigen Nutzung der Wasserkraft.

Auch den zweiten Teil des strategischen Sektors Strom, die kleinen und mittleren Ableitungen, will die Landesregierung neu regeln.

Zwar spielen in der öffentlichen Wahrnehmung vor allem die großen Wasserableitungen eine Rolle, für die Stromversorgung vor allem peripherer Gebiete sind aber auch die kleinen und mittleren Ableitungen von Bedeutung. Deshalb hat die Landesregierung heute einen eigenen Gesetzentwurf für diese Kraftwerke gutgeheißen und darin zunächst eine klare Trennung zwischen kleinen und mittleren Ableitungen vorgenommen. So spricht man von kleinen Ableitungen, wenn diese eine Leistung von nicht mehr als 220 Kilowatt erbringen. "Solche Ableitungen dienen meist der Stromversorgung kleiner Einheiten, etwa von Bauernhöfen oder Almen", so Landeshauptmann Arno Kompatscher. Insgesamt gibt es derzeit in Südtirol nicht weniger als 784 solche Kleinkraftwerke, sie sind aber nur für rund 3,2 Prozent der Südtiroler Stromproduktion verantwortlich.

"Vor allem für solche Kleinstableitungen sieht der Entwurf enorme bürokratische Vereinfachungen vor", so Kompatscher. So folge auf einen Antrag eine Entscheidung der Dienststellenkonferenz, die alle notwendigen Genehmigungen beinhalte. "Danach muss der Antragsteller nur innerhalb von 90 Tagen die Grundverfügbarkeit nachweisen", so der Landeshauptmann. Neu sei auch die Regelung der Verlängerung: Laufe eine Konzession aus, bestehe Interesse diese zu verlängern und spreche nichts dagegen, so werde die Konzession automatisch verlängert, so Kompatscher.

Mit 806 Millionen Kilowattstunden Jahresproduktion, also über 13 Prozent der Südtiroler Stromproduktion, fallen die 146 derzeit existierenden mittleren Kraftwerke schon stärker ins Gewicht. Als mittlere Ableitung definiert der Gesetzentwurf dabei solche, die zu einer Leistung von 220 bis 3000 Kilowatt führen. "Für solche Ableitungen liegt derzeit eine Vielzahl von Projekten in den Ämtern auf", so der Landeshauptmann, der heute betont hat: "Für mittlere Ableitungen gilt künftig ein Wettbewerbsverfahren, das sich auch an der Zahlung von Umweltgeldern entscheidet." Im Gegenzug könnten für solche Ableitungen allerdings - immer im öffentlichen Interesse - auch Enteignungen vorgenommen werden.

Angekündigt hat Kompatscher heute schließlich auch eine Anpassung des Wassernutzungsplans. "Wir werden darin auch Fließgewässer vorsehen, die nicht für die Stromproduktion genutzt werden dürfen", so der Landeshauptmann. Es gelte, so Kompatscher, sich auf jene Gewässer zu konzentrieren, für die eine Stromproduktion sinnvoll und im Sinne der Umweltstandards vertretbar sei.

chr

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