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Fahrerbescheinigung für LKW-Fahrer aus Nicht-EU-Staaten ab 19. März verpflichtend
LPA - Alle LKW-Fahrer, die Nicht-EU-Bürger sind, müssen ab 19. März die sogenannte Fahrerbescheinigung mit sich führen. Dies teilt die Landesabteilung für Arbeit in einer Aussendung mit. Die neue Bestimmung ist Teil der Reform der EU-Verordnung über den internationalen Gütertransport.
Mit der Bescheinigung wird bestätigt, dass zwischen dem LKW-Fahrer und seinem Arbeitgeber ein Arbeitsverhältnis besteht, und dass die Entlohnung sowie die Zahlung der Sozialbeiträge ordnungsgemäß erfolgt. Ausgestellt wird die Bescheinigung vom Arbeitsinspektorat des Landes.Die Fahrerbescheinigung ist nicht nur für Arbeitnehmer, sondern auch für Selbstständige, Gesellschafter, mitarbeitende Familienmitglieder vorgeschrieben, sofern es sich bei diesen um Nicht-EU-Bürger handelt. Für die Ausstellung der Fahrerbescheinigung müssen die Transportfirmen eine Reihe von Unterlagen vorweisen. Nähere Auskünfte können beim Arbeitsinspektorat der Landesverwaltung eingeholt werden.
Da es bei Missachtung der Ausweispflicht zu Fahrverboten kommen kann, empfiehlt die Landesabteilung für Arbeit allen betroffenen Transportfirmen, die Fahrerbescheinigung rechtzeitig zu beantragen und ab 19. März immer mitzuführen.
bch
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