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Neues Personalgesetz: Landesregierung heißt Leitlinien gut

Die Anpassung an neue Herausforderung und ein Mehr an Rechtssicherheit: Diese beiden Ziele steckt sich die Landesregierung mit dem neuen Personalgesetz, dessen Grundzüge Landesrätin Waltraud Deeg heute (21. Oktober) der Landesregierung vorgestellt hat. Als nächster Schritt steht nun die Diskussion mit den Gewerkschaften auf dem Programm.

Die Leitlinien für ein neues Personalgesetz hat die Landesregierung heute gutgeheißen

Eine effiziente Verwaltung, die den neuen Herausforderungen gewachsen und an die geänderten Rahmenbedingungen angepasst ist, strebt die Landesregierung auf gleich mehreren Schienen an. Eine dieser Schienen ist jene des Projekts "Verwaltungsinnovation 2018", eine andere die rechtliche in Form eines neuen Personalgesetzes.

Dessen Leitlinien hat Verwaltungslandesrätin Deeg heute der Landesregierung vorgelegt, inklusive einer Neuregelung der Pensionierungen, wie Landeshauptmann Arno Kompatscher heute im Anschluss an die Sitzung der Landesregierung angekündigt hat. "Es geht darum, Mitarbeiter in den Ruhestand zu versetzen, wenn die Voraussetzungen dafür gegeben sind und sich daraus keine finanziellen Nachteile für die Neo-Pensionisten ergeben", so der Landeshauptmann, der als primäre Ziele des neuen Gesetzes die Anpassung an die neuen Herausforderungen und die Schaffung von mehr Rechtssicherheit nannte.

Der Entwurf des Personalgesetzes ist heute in seinen Grundzügen von der Landesregierung gutgeheißen worden, nun folgt die Diskussion mit den Gewerkschaften. "Wir warten den Ausgang dieser Treffen ab, damit wir danach den eventuell im Zuge der Diskussion veränderten Entwurf endgültig und dann auch formell genehmigen können", so der Landeshauptmann. Der Zeitplan ist dabei allerdings eng gesetzt: Noch im Herbst soll der Entwurf dem Landtag übermittelt werden.

chr

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