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Landwirtschaft: Landesregierung beschließt Ausgleich von Nässeschäden

Die Folgen des verregneten Sommers haben heute (14. Oktober) die Landesregierung beschäftigt. "Weil der viele Regen vor allem auf höher gelegenen Wiesen Mahd und Heutrocknung unmöglich gemacht haben, haben wir einen Ausgleich der Schäden für die Bauern beschlossen", so Landeshauptmann Arno Kompatscher. Der Ausgleich beträgt 150 Euro pro Hektar.

Der außergewöhnlich verregnete Sommer hat zu Ernteausfällen vor allem im Grünlandbereich im Berggebiet geführt. Dort setzt demnach auch die heute von der Landesregierung beschlossene Unterstützung an. "Der Schadensausgleich wird für alle Wiesen auf einer Höhe über 1500 Metern gezahlt, dazu auch für besonders steile Wiesen zwischen 1000 und 1500 Metern Meereshöhe", so der Landeshauptmann. Als "besonders steil" gelten dabei Wiesen mit einer durchschnittlichen Hangneigung von 40 Prozent und mehr.

Weil die Landesregierung mit dem Beitrag die Bauern vor allem für die Kosten entschädigen will, die durch den Ernteausfall und den dadurch notwendig gewordenen Zukauf von Futtermitteln entstehen, gibt's noch eine weitere Voraussetzung, an die die Unterstützung gebunden ist: "Unterstützt wird nun, wer auf seinem Hof Vieh hält", so Kompatscher. Gewährt wird der Schadensausgleich in Form eines Kapitalbeitrags von 150 Euro pro Hektar Wiese, die die Voraussetzungen erfüllt. Der Mindestbetrag beträgt 300 Euro, der Höchstbetrag pro Antragsteller 1500 Euro.

Finanziert wird der Nässeschäden-Ausgleich durch eine Umschichtung von Mitteln aus dem Obstbau. "Damit wir den Schadensausgleich finanzieren können, haben wir heute beschlossen, Beregnungs-Beiträge für Obstbauflächen an Bonifizierungs- und Bodenverbesserungskonsortien vorerst auf Eis zu legen", so der Landeshauptmann. Demnach werden in diesem Bereich bis Ende 2017 keine Beiträge mehr gewährt. "Eine Ausnahme bilden natürlich jene Ansuchen, die schon im  zuständigen Landesamt aufliegen", so Kompatscher.

chr

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