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Bausparen: Landesregierung legt Zeitplan fest

Erstmals wird es auch in Südtirol ein Bausparen geben. Damit die Bürger ab Anfang kommenden Jahres auch wirklich von dieser neuen Möglichkeit profitieren können, hat die Landesregierung heute (14. Oktober) den Zeitplan für die Umsetzung festgelegt. Und auch über Voraussetzungen und Inhalte besteht Einigkeit.

Mit dem Bausparen wird eine neue Form der Wohnbauförderung eingeführt

Erster Schritt in der konkreten Umsetzung ist die Schaffung der Voraussetzungen, damit das Zusatzrenteninstitut Pensplan mit der Abwicklung des Bauspar-Modells betraut werden kann. Dies deshalb, weil das klassische Bausparmodell, das Anreize zum Sparen für die Finanzierung eines Eigenheims in Form von Steuervorteilen schafft, in Südtirol nicht möglich ist, weil die Zuständigkeiten im Steuerbereich fehlen. "Aus der Not haben wir nun eine Tugend gemacht", so Landeshauptmann Arno Kompatscher. So hat die Landesregierung heute ein gänzlich neues, innovatives Modell auf den Weg gebracht: eines, das Zusatzvorsorge und Bausparen verbindet. "Wir verschaffen Sparern, die Mitglieder eines Rentenfonds sind, einen einfacheren Zugriff auf Darlehen für den Kauf, den Bau oder die Wiedergewinnung der Erstwohnung", erklärte heute der Landeshauptmann, der auch betont hat: Das Bausparen ist eine zusätzliche Möglichkeit, die klassische Wohnbauförderung wird es auch weiterhin geben.

Das mittel- bis langfristig angelegte Bauspardarlehen, das aus dem Rotationsfonds des Landes stammen wird, wird unabhängig von Einkommen und Vermögen gewährt. Voraussetzungen für die Antragsteller ist allerdings (neben der fünfjährigen Ansässigkeit) die Mitgliedschaft in einem Rentenfonds, der dem Bausparmodell beigetreten ist. Solche Beitritte interessierter Fonds sollen in der zweiten Novemberhälfte möglich werden. "Zudem müssen die Antragsteller seit mindestens acht Jahren in einem Rentenfonds eingeschrieben sein und der angereifte Beitrag der persönlichen Rentenposition muss sich auf mindestens 15.000 Euro belaufen", so Kompatscher. Schließlich muss der Bausparer nachweisen, wie er seinen Häuslebau oder -kauf finanzieren will.

Erste Anlaufstelle des Bausparers wird künftig eine Bank sein, die das Bausparmodell mitträgt. Auch die dafür notwendige Konvention mit den Banken soll in der zweiten Novemberhälfte stehen. "Wir hoffen, dass alle heimischen Banken sich am Modell beteiligen", so der Landeshauptmann heute. Der Bank legt der Antragsteller das Gesuch um Gewährung eines Bauspardarlehens vor und sie ist es auch, die überprüft, ob alle Voraussetzungen erfüllt sind. Zudem hat die Bank den Finanzierungsplan zu bewerten und schließt im Falle einer positiven Beurteilung den Vertrag über ein Bauspardarlehen ab, und zwar im Namen und auf Rechnung des Landes.

Der Zinssatz des Bauspardarlehens wird in einer Vereinbarung zwischen Land und Banken festgelegt, die Höhe des Darlehens variiert je nach Rentenposition des Antragstellers und kann bis zum Doppelten (und einem Maximum von 200.000 Euro) dieser Position reichen. Damit werde die Leistung des Landes direkt an jene des Sparers gebunden, so der Landeshauptmann. Als Sicherheit wird eine Hypothek ersten Grades auf die Erstwohnung eingetragen, und zwar zugunsten des Landes. Getilgt wird das Darlehen entweder am Ende oder mit halbjährlichen Raten; es besteht auch die Möglichkeit, Kapitalanteile vor der Fälligkeit zurückzuzahlen.

Mit der heutigen Entscheidung hat die Landesregierung den Startschuss für das Bausparmodell gegeben, bis Anfang Dezember folgen die Vereinbarungen mit Rentenfonds und Banken, im Dezember werden die Mitarbeiter der Banken geschult. "Erst wenn diese Voraussetzungen geschaffen sind, können Anträge eingereicht werden, läuft alles nach dem heute genehmigten Zeitplan, wird dies mit Anfang 2015 der Fall sein", schließt Kompatscher.

chr

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