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Mehr Qualität für Gewerbegebiete: Weniger, dafür klare Regeln

Gewerbegebiete sollen architektonisch aufgewertet werden. Die Voraussetzungen dafür hat die Landesregierung heute (30. September) geschaffen, indem sie neue Planungskriterien verabschiedet hat: Sie setzt auf Ideenwettbewerbe, Energieeffizienz, übergemeindliche Ausweisungen und mehr Grün.

Wenn künftig Gewerbegebiete ausgewiesen, geplant und realisiert werden, gibt's dafür wenige, dafür aber klare Regeln

Mehr als 1000 Gewerbegebiete gibt es im Land. "Sie sind meist an den Ortseingängen gelegen und damit der erste Eindruck, den man von einer Ortschaft gewinnt, leider aber auch nicht immer unbedingt Aushängeschilder", so Landeshauptmann Arno Kompatscher, der heute auch auf die Kritik verwiesen hat, die Lage und Gestaltung der Gewerbegebiete vielerorts hervorgerufen hätten. Die Landesregierung hat deshalb heute eine Reihe von Qualitätskriterien für die Ausweisung, Planung und Realisierung von Gewerbegebieten definiert. "Die bisherigen Regeln werden durch wenige, klare Regeln ersetzt, die Kriterien sind auf Landesebene verbindlich", so der Landeshauptmann.

Angesetzt werde dabei schon bei der Ausweisung. "Klar ist, dass die Bestandsnutzung Vorrang vor etwaigen Neuausweisungen haben muss", erklärte heute Kompatscher. Und: Sei eine Neuausweisung trotzdem nötig, werde künftig verstärkt auf die Qualität in Planung und Ausführung geachtet. "Dieses Mehr an Qualität wird sich aber nicht als ein Mehr an Kosten für die Unternehmen auswirken, setzen wir doch auf finanzielle Anreize statt neuer Verpflichtungen", betonte der Landeshauptmann.

So werden etwa erhöhte Erschließungsbeiträge ausgezahlt, wenn die Gewerbegebiete unter Zuhilfenahme von Wettbewerben geplant werden (die für Gewerbegebiete mit einer Fläche von mehr als 5000 Quadratmetern vorgeschrieben werden) oder innovative Lösungen für eine möglichst hohe Energieeffizienz vorsehen. Erhöht werden die Beiträge zudem, wenn Gewerbegebiete übergemeindlich ausgewiesen werden oder mehr Grün vorsehen, als dies vorgeschrieben ist.

Apropos Grün: Gewerbegebiete sollen grundsätzlich grüner werden, als sie dies bisher waren, allerdings ist der Ansatz dafür ein neuer. "Das Hauptaugenmerk gilt demnach künftig dem öffentlichen und weniger dem privaten Grün, für das es keine Verpflichtung mehr geben wird", erklärte der Landeshauptmann. Deshalb müssen Gewerbegebiete über zwei Hektar künftig mindestens fünf Prozent der Fläche als öffentliches Grün vorsehen, zudem sind die Ränder der Hauptverkehrachsen aller Gewerbegebiete mit Bäumen zu bepflanzen. "Das sind die Mindeststandards, wer mehr vorsieht, wird mit höheren Beiträgen belohnt", so Kompatscher.

Noch ein weiteres ökologisches Novum enthalten die heute verabschiedeten Kriterien: Bis dato galt eine starre Grünflächenregelung, künftig gilt landesweit ein von der Gemeinde Bozen entwickelter Index zur Beschränkung versiegelter Böden. Mit anderen Worten: Ein Unternehmen muss künftig zwar einen Mindestanteil unversiegelter Flächen vorsehen, wie dieser erreicht wird, entscheidet das Unternehmen aber selbst. Es ist demnach am Unternehmer zu entscheiden, ob er das Dach seiner Werkshalle begrünt, eine Grünfläche davor vorsieht oder für den Parkplatz Rasengittersteine verwendet.

Mit den neuen Qualitätskriterien einher gehe auch ein Passus im derzeit diskutierten Raumordnungs-Omnibusgesetz, der vorsehe, dass künftig Gemeinden für die Instandhaltung von Erschließungsanlagen aufkommen müssten. "Es geht uns einerseits um mehr Qualität in Planung und Ausführung der Gewerbegebiete, wir müssen angesichts des knappen und daher teuren Gewerbegrunds aber auch darauf achten, dass Südtirol als Standort wettbewerbsfähig bleibt", so der Landeshauptmann.

chr

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