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IRAP-Senkung, Ausschreibungs-Vereinfachung: Zwei Gesetze veröffentlicht

Eine weitere Senkung der Wertschöpfungssteuer IRAP und eine radikale Vereinfachung öffentlicher Ausschreibungen sind ab kommender Woche Gesetz. Dies, nachdem am Montag, 29. September, gleich zwei Omnibusgesetze veröffentlicht werden: jenes im Bereich Wirtschaft und jenes zur Verwaltung.

Um den Faktor Arbeit steuerlich zu entlasten, Arbeitsplätze zu sichern und Unternehmen zu unterstützen, hat die Landesregierung im Omnibusgesetz eine weitere Senkung der IRAP vorgesehen: "Der ordentliche IRAP-Satz wird ab 2015 auf 2,68 Prozent verringert", erklärt dazu Landeshauptmann Arno Kompatscher, der auch vorrechnet, dass die Landesregierung innerhalb nur weniger Monate den IRAP-Satz um 0,3 Prozentpunkte, also um über zehn Prozent gesenkt habe. "Dies, obwohl Südtirol schon heute staatsweit den mit Abstand niedrigsten IRAP-Satz aufweist", so Kompatscher.

Die IRAP-Senkung und eine Reihe weiterer Wirtschafts- und Steuerbestimmungen sind im Wirtschafts-Omnibusgesetz verankert, das den offiziellen Titel "Änderungen zu Landesgesetzen in den Bereichen Steuerrecht, Vermögen, Handel, Handwerk, Tourismus, Gastgewerbeordnung, Forschung und Innovation sowie Förderung der Wirtschaft", das Datum vom 26. September 2014 und die Nummer 7 trägt. Veröffentlicht wird es in der Sondernummer 1 zum Amtsblatt vom 26. September, Nr. 38 am kommenden Montag, 29. September. Es tritt am Dienstag in Kraft.

Herzstück des Verwaltungs-Omnibusgesetzes (offiziell „Landesgesetz vom 26. September 2014, Nr. 8, "Änderungen zu Landesgesetzen in den Bereichen öffentliche Veranstaltungen, örtliche Körperschaften, Bildung und Verwaltungsverfahren") ist dagegen eine radikale Vereinfachung von öffentlichen Ausschreibungen. "Wir zielen mit dieser Änderung auf weniger bürokratischen Aufwand, straffere Zeiten und weniger Risiko, gute Angebote wegen formaler Fehler ausschließen zu müssen", erklärt Landeshauptmann Kompatscher.

So müssen künftig Unternehmen nicht im Vorhinein nachweisen, über die Voraussetzungen für eine Teilnahme an einer Ausschreibung zu verfügen, sondern erst nach Ende der Ausschreibung - "und auch dann nur der erstplatzierte Betrieb", so Kompatscher. Dies bringe nicht nur eine enorme Erleichterung für alle teilnehmenden Unternehmen mit sich, sondern auch eine breitere Auswahl an Angeboten für die ausschreibende Verwaltung.

Auch das Verwaltungs-Omnibusgesetz wird am Montag in der Sondernummer 1 zum Amtsblatt vom 26. September 2014, Nr. 38, veröffentlicht und tritt 15 Tage nach Veröffentlichung in Kraft. Im Beiblatt Nr. 2 zum Amtsblatt vom 30. September  2014, Nr. 39, wird schließlich das Landesgesetz vom 23. September 2014, Nr. 6, mit dem Titel "Genehmigung der allgemeinen Rechnungslegung des Landes für das Haushaltsjahr 2013 und andere Bestimmungen" veröffentlicht. In Kraft tritt es am Tag nach der Veröffentlichung.

chr

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