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Ausfall der Mahd und Produktion von Silage: Ansuchen um Sonderbehandlung

Durch das anhaltend nasse Wetter in diesem Sommer fielen Mahd oder Heutrocknung vielfach aus. "Die Landesregierung", erklärt Landwirtschaftslandesrat Arnold Schuler, "hat deshalb zwei Sonderbestimmungen erlassen; um diese auf sich anwenden zu können, müssen die betroffenen Landwirte bis Mitte Oktober der Landesverwaltung Meldung erstatten".

Prämienberechtigte Wiesen müssen gemäht werden, was jedoch in diesem Sommer vielerorts nicht möglich war. Deshalb hat die Landesregierung den Beschluss gefasst, bezüglich Agrarumweltprämien und Ausgleichszulagen Sonderbestimmungen zu erlassen.

"Vor einer Woche", berichtet Landesrat Arnold Schuler, "haben wir über das Landesamt für Strukturfonds in der Landwirtschaft eine formelle Mitteilung an die Europäische Kommission geschickt, in der um Anerkennung einer 'höheren Gewalt' wegen der ungünstigen Wetterlage angesucht wurde". Sollten die ungünstigen Wetterbedingungen von der EU den Status "höhere Gewalt" erhalten, gibt es keine Beitragskürzungen oder Sanktionen wegen nicht erfolgter Mahd oder nicht vorgenommener Räumung des Mähgutes.

Eine weitere Sonderbestimmung gilt auch für die Zusatzverpflichtung, keine Silage zu produzieren oder zu verfüttern: "Wenn ein Landwirt trotz seines Ansuchens um Silageverzicht in diesem verregneten Sommer Silage produziert oder verfüttert hat, wird ihm zwar für diesmal die Zusatzprämie gestrichen", führt Landesrat Schuler aus. "Da es sich um eine mehrjährige Verpflichtung handelt, müssten in diesem Fall auch bereits ausbezahlte Prämien zurückgezahlt werden - diese Bestimmung wird aber diesmal nicht angewandt", unterstreicht der Landwirtschaftslandesrat,

Bauern, die diese beiden Sonderbestimmungen hinsichtlich nicht gemähter Wiesen und erzeugter Silage auf ihre Situation anwenden wollen, müssen innerhalb 15. Oktober auf Vordrucken Meldung an das Landesamt für EU-Strukturfonds in der Landwirtschaft im Landhaus 6 in der Brennerstraße 6 in Bozen erstatten. Die Vordrucke liegen seit heute (24. September) in den Forststationen, den Bezirksämtern und den Büros des Bauernbundes auf.

mac

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