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UNO-Menschenrechtserklärung nun auch in ladinischer Sprache

Als 439 Sprache scheint nun auch das Ladinische auf der Homepage der UN-Kommissars für Menschenrechte auf: Das Landesamt für Sprachangelegenheiten hat gemeinsam mit dem Landespresseamt die Menschenrechtserklärung ins Ladinische übertragen. Die ladinische Menschenrechtscharta ist seit wenigen Tagen online.

Als 439 Sprache scheint nun die Menschenrechtserklärung auf der UNO-Homepage auch auf Ladinisch auf

"Dötes les porsones nasc lëdies y cun la medema dignité y i medemi dërć. Ares à na rajun y na cosciënza y mëss s'incuntè öna cun l'atra te n spirit de fraternité." So liest sich Artikel 1 der Menschenrechtscharta auf Gadertalerisch. Es ist dies die 439 Sprache, in welche die "All­ge­meinen Erk­lärung der Men­schen­rechte" übersetzt worden ist. Zu finden ist die ladinische Übersetzung seit wenigen Tagen auf der Web-Seite des Hohen Kommissar der Vereinten Nationen für Menschenrechte (United Nations High Commissioner for Human Rights, UNHCHR) unter www.ohchr.org/EN/UDHR/Pages/Language.aspx?LangID=lld.

Übersetzt wurde der 30 Artikel umfassende Grundrechtetext vom Landesamt für Sprachangelegenheit gemeinsam mit dem Landespresseamt. Erfreut zeigt sich der ladinische Landesrat Florian Mussner: "Es ist ein Wunsch des Hohen Kommissars der Vereinten Nationen für Menschenrechte, die Menschenrechtscharte in so viele Sprachen als nur möglich zu übersetzen. Die Menschenrechte sollen rund um die Welt jedem bekannt sein, um sie möglichst auch weltweit durchsetzen zu können. Für uns Ladiner ist es wichtig, dass ele­mentare Rechtstexte in unsere Sprache übersetzt und verbreitet werden."

Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte (A/RES/217, UN-Doc. 217/A-(III)) wurde am 10. Dezember 1948 von der Generalversammlung der Vereinten Nationen im Palais de Chaillot in Paris genehmigt und verkündet. Sie umfasst 30 Artikel, in denen grundlegende Ansichten über die Rechte, die jedem Menschen zustehen "ohne irgendeinen Unterschied, etwa nach Rasse, Hautfarbe, Geschlecht, Sprache, Religion, politischer oder sonstiger Überzeugung, nationaler oder sozialer Herkunft, Vermögen, Geburt oder sonstigem Stand" festgeschrieben sind.

jw

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