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Mindestrentner: Infonachmittage am 2. und 9. September

Über den Beitrag für die Wohnnebenkosten, der allein für die Mindestrentner gilt, hat LRin Martha Stocker am 28. Juli in Bozen mit den Vertretern der Gewerkschaften, Seniorenverbände und Patronate gesprochen. „Wir wollen jenen unter die Arme greifen, die das Geld am dringendsten benötigen“, so Stocker. Für die Betroffenen gibt es Infonachmittage am 2. und 9. September in den Sozialsprengeln.

Beitrag für Wohnnebenkosten für Mindestrentner: LRin Martha Stocker und Amtsdirektorin Brigitte Waldner beim Gespräch mit Gewerkschaften, Seniorenverbänden und Patronaten (FOTO:LPA/Angelika Schrott)

Bereits ab September sollen Mindestrentner ihr Gesuch um den eigens für sie vorgesehenen Beitrag für die Wohnnebenkosten wie Strom, Gas oder Heizung in den Sozialsprengeln  einreichen können. Landesrätin Stocker hat heute die Maßnahmen nochmals den Vertretern der Gewerkschaften, Seniorenverbände und Patronate vorgestellt. „Unser Ziel ist es, die finanzielle Situation der Mindestrentner über die Wohnnebenkosten aufzubessern", erklärte die Landesrätin. „Wir wollen mit dieser Unterstützung im September starten", betonte Stocker. Zuvor wird es laut Stocker noch ein Treffen mit den Vertretern der INPS/NISF geben, um sicher zu stellen, dass der Landeszuschuss nicht als Einkommen gewertet wird und andere Abzüge nach sich zieht. Es müsse klar sein, dass es sich nicht um eine regelmäßige Leistung, sondern um eine Rückvergütung von getätigten Ausgaben handele, so Stocker.

Um in den Genuss des Beitrags für Wohnnebenkosten zu kommen, müssen Mindestrentner mehrere Voraussetzungen erfüllen. Sie müssen 70 Jahre oder älter sein und alleine leben. Zudem dürfen ihre Rentenbezüge nicht den Betrag von 7800,00 Euro netto jährlich übersteigen und sie dürfen außer ihrer Wohnung oder ihrem Eigenheim kein größeres Vermögen haben.

Laut derzeitigen Schätzungen würden rund 5000 Personen diese Voraussetzungen erfüllen, so die Landesrätin. „Wie viele genau den Beitrag erhalten, wissen wir erst, wenn die Ansuchen vorliegen", sagte Stocker.

Am 2. und 9. September sollen die Mindestrentner in den Sozialsprengeln im Detail über den Landesbeitrag informiert werden. Dazu werden in Zusammenarbeit mit den Gewerkschaften, Seniorenverbänden und Patronaten Informationsnachmittage angeboten. Die Mindestrentner können dabei auch schon gleich das Gesuch erstellen und werden dabei beraten.

„Auch jene Mindestrentner, die bereits einen Landesbeitrag für Miete oder Wohnungsnebenkosten beziehen, sollten sich informieren, denn unter Umständen haben sie Anrecht auf einen höheren Beitrag", erklärte die Direktorin des Landesamts für Senioren und Sozialsprengel Brigitte Waldner.

Bei den Infonachmittagen sollten die Mindestrentner einen gültigen Ausweis, die Steuernummer und den Nachweis sämtlicher bezogener Renten mitbringen. Wenn sie in Miete leben, sollten sie auch eine Kopie ihres Mietvertrages dabei haben. Weitere erforderliche Unterlagen können nachgereicht werden.

SAN

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