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Entwicklungsprogramm für den ländlichen Raum in Brüssel eingereicht

Die Erhaltung der Lebens- und Wettbewerbsfähigkeit des ländlichen Raums sowie die nachhaltige Nutzung des Territoriums: Dies, unterstreicht Landesrat Schuler, sind die Ziele des Entwicklungsprogramms für den ländlichen Raum. Gestern (22. Juli) hat das Landesamt für EU-Strukturfonds in der Landwirtschaft das Programm für die EU-Programmperiode 2014-2020 an die Europäische Kommission übermittelt.

Programm zur Förderung der ländlichen Entwicklung durch den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums bis zum Jahr 2020 bei der EU-Kommission vorgelegt: Landwirtschaftslandesrat Schuler.

Förderung von Junglandwirten und Investitionen in  landwirtschaftliche Betriebe, Ausgleichszahlungen, Prämien für biologische Landwirtschaft und bedrohte lokale Tierrassen: "Mit dem Entwicklungsprogramm für den ländlichen Raum", erklärt Landesrat Arnold Schuler, "sollen die Abwanderung aus den ländlichen Gebieten und die Auflassung von Kulturflächen und Betrieben verhindert sowie eine naturnahe Landwirtschaft gefördert werden".

Die Landesabteilung Landwirtschaft, erläutern Abteilungsdirektor Martin Pazeller und Amtsdirektor Paolo Fox, hat den Vorschlag für das neue Programm für den Zeitraum 2014 bis 2020 erarbeitet, und zwar in Zusammenarbeit mit der Abteilung Forstwirtschaft, jener für Natur, Landschaft und Raumentwicklung und der für Land-, Forst- und Hauswirtschaftliche Berufsbildung. Das Entwicklungsprogramm enthält Weiterbildungs- und Beratungsmaßnahmen für die Land- und Forstwirtschaft, außerdem Maßnahmen im Investitionsbereich zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der Landwirtschaft und zur Verbesserung des wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Wertes des Waldes in der Forstwirtschaft und zur Aufwertung von wertvollen Habitaten für die Landschaft. Einen großen Anteil nehmen die Flächenförderungsmaßnahmen zugunsten der Umwelt und Landschaft und zum Ausgleich der erschwerten Bewirtschaftungsbedingungen ein. Begleitend sind zudem Maßnahmen zur Bewerbung und Anpassung des touristischen Angebotes und zugunsten der Betriebe in ausgewählten Gebieten unter Anwendung des Leaderansatzes vorgesehen.

Mit heute beginnen in Brüssel die offiziellen Fristen für die Genehmigung der Programme.

mac

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